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Tagung zum Einfluss des deutschen Rechtsdenkens in Mitteleuropa
Fakultät für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften

Zur Eröffnung der Tagung begrüßte Herr Prof. Dr. Andras Masát, Rektor der Andrássy Universität Budapest, die Teilnehmer der Konferenz und bedankte sich für die Arbeit der Vorbereitung des Symposiums bei dessen Initiatoren. Im Anschluss daran ergriff Herr Prof. Dr. Anderheiden, Dekan der Fakultät für vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften, das Wort und begrüßte die Anwesenden und sprach seinen Dank ebenfalls den Veranstaltern der Tagung aus. Des Weiteren wies er auf die historische und aktuelle Bedeutung des deutschen Rechtssystems und Rechtsdenkens in den Staaten Mitteleuropas hin. Herr Frank Spengler, Leiter des Auslandsbüros der Konrad-Adenauer-Stiftung Budapest, begrüßte zunächst die Konferenzteilnehmer und betonte sowohl den wichtigen Beitrag der Konrad-Adenauer-Stiftung zur Entwicklung der grenzüberschreitenden wissenschaftlichen Kooperation als auch die Unterstützung der Andrássy Universität Budapest seitens der Konrad-Adenauer-Stiftung.

Panel 1

Zu Beginn des ersten Panels hielt Herr Dr. Gábor Hamza, ordentliches Mitglied der Ungarischen Akademie der Wissenschaften, Professor der „Eötvös Loránd” Universität Budapest einen Vortrag mit dem Titel „Einleitende Bemerkungen zum Einfluss des deutschen Rechtsdenkens in Mitteleuropa”. Prof. Gábor Hamza bot in seinem Vortrag eine generelle Übersicht über den Einfluss des deutschen Rechtsdenkens in Mitteleuropa. Er befasste sich zunächst mit dem Begriff von Mitteleuropa bzw. Zentraleuropa, wobei die drei Staaten im Baltikum auch als mitteleuropäische Länder bezeichnet wurden. Dann wies er auf den großen Einfluss des deutschen Rechtsdenkens auf die ungarischen Kodifikationsentwürfe im 19. und im 20. Jahrhundert hin.

Der zweite Referent, Herr Dr. Lajos Vékás, ordentliches Mitglied der Ungarischen Akademie der Wissenschaften, Professor der „Eötvös Loránd” Universität Budapest, sprach über den Einfluss des deutschen Privatrechts auf die ungarische privatrechtliche Kodifikation. Er hob den Einfluss des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) auf die ungarischen Gesetzesentwürfe im 19. und im 20. Jahrhundert hervor. Nachher sprach er über das neue ungarische Zivilgesetzbuch, wobei er anhand einiger Beispiele betonte, dass bei der Erstellung dieses Gesetzbuches deutsche Lösungen teilweise mitberücksichtigt, teilweise abgelehnt und teilweise völlig übernommen wurden.

Nach den Vorträgen der Referenten fand eine Diskussion statt.

Panel 2

Dieses Panel eröffnete Herr Dr. Rudolf Welser, Professor der Universität Wien und Leiter der Forschungsstelle für Europäische Rechtsentwicklung und Privatrechtsreform derselben Universität. In seinem Vortrag thematisierte er den Einfluss des deutschen Rechtsdenkens auf das österreichische Privatrecht. Er wies mehrmals auf die Verwandtschaft des deutschen und österreichischen Privatrechts hin. Weiterhin betonte er, dass sich das österreichische Privatrecht im Allgemeinen vom deutschen Recht emanzipiert hat. Er betonte die Ähnlichkeiten in der historischen Entwicklung der beiden Rechtssysteme. Zusammenfassend formulierte er die These, dass das deutsche und das österreichische Recht zusammengehören.

Den Vortrag über den Einfluss des deutschen Rechts auf die Rechtsprechung des EuGH hielt Frau Dr. Verica Trstenjak, Professor der Universität Wien. Sie wies zunächst auf die überragende Bedeutung der deutschen Sprache in Europa hin.  Dann wurde die Struktur des EuGH analysiert. Sie betonte den bedeutenden Einfluss der Entscheidungen des EuGH auf die Entwicklung des europäischen Rechts.

Dieses Panel wurde ebenfalls mit einer Diskussion abgeschlossen.

Panel 3

Frau Dr. Tatjana Josipovic, Professor der Universität Zagreb hielt einen Vortrag über der Einfluss des deutschen Rechts und Rechtsdenkens im kroatischen Privatrecht. Bekanntermassen wurde die Republik Kroatien 1991 souverän und ist seit Juli 2013 Mitgliedstaat der Europäischen Union. Diese Ereignisse führten zu der bis heute immer noch andauernden Rekodifizierung des Privatrechts. In Kroatien wird die Reform des Privatrechts sowohl durch Änderung früher verabschiedeter Gesetze als auch durch neue Sondergesetze durchgeführt. Die Modelle hierfür sind Österreich, Deutschland und die Schweiz. Da kroatische Juristen häufig deutsche Autoren zitieren, ist ein indirekter Einfluss des deutschen Rechtsdenkens festzustellen. Im Bereich des Privatrechts ist dieser Einfluss besonders stark spürbar.

Frau Dr. Meliha Povlakic, Professor der Universität Sarajevo hielt ihren Vortrag über den Einfluss des deutschen Rechtsdenkens im Privatrecht von Bosnien und Herzegowina. Sie betonte, dass es eigentlich schwer sei, über das Rechtsdenken in Bosnien und Herzegowina zu sprechen. „Wir haben das bekommen.“ Damit meinte sie, dass in einigen Rechtsgebieten deutsche Regelungen übernommen wurden. Auch der Einfluss von Österreich ist nicht zu vernachlässigen. Während des Umwandlungsprozesses in den 1990er Jahren begannen der Rechtstransfer und die Rezeption. Bei der Einführung des Notariats wurde die Bundesnotarordnung als Muster benutzt. Auch in Bosnien und Herzegowina wurde das deutsche Konzept der Vormerkung zugrunde gelegt. Im Allgemeinen kann man sagen, dass der Umwandlungsprozess immer noch andauert und der Synergieeffekt und die Angleichung positive Wirkungen haben.

Herr Dr. Christian Alunaru, Universitätsdozent der Westlichen Universität zu Arad sprach über den Einfluss des deutschen Rechtsdenkens im rumänischen Privatrecht. Er begann seinen Vortrag mit der Verdeutlichung der bedeutenden Unterschiede, welche das Kontinentalrecht und das englische Common Law insbesondere im Bereich der Rechtsbegriffe hätten. Ursprünglich wurde Rumänien im 19. Jahrhundert stark vom französischen Recht beeinflusst, da durch Veranlassung Napoleons III. die entsprechenden Donaufürstentümer 1859 im Gebiet Rumänien entstanden. Andererseits hatten auch das österreichische Recht und das ABGB einen maßgeblichen Einfluss, da in Siebenbürgen das Grundbuch nach ABGB eingeführt wurde und in Moldau das österreichische Recht durch eine Kopie des ABGB verbreitet wurde. Das deutsche Rechtsdenken zeigt erkennbare Wirkungen in dem neuen Zivilgesetzbuch, besonders beim Kaufrecht, das 2011 in Kraft getreten ist.

Panel 4

Dieses Panel begann mit dem Vortrag von Dr. Andrzej Maczynski, Professor der Jagiellonen-Universität Krakau über den Einfluss des deutschen Rechtsdenkens auf das polnische Privatrecht. Er wies auf die historische Entwicklung der beiden Rechtssysteme hin. Des Weiteren teilte er die Geschichte des polnischen Rechtes in unterschiedliche Perioden. Er wies auf den großen Einfluss des deutschen Rechts in den von Preußen beherrschten Teilen des heutigen Polens hin. Er betonte, dass viele namhafte polnische Rechtswissenschaftler an verschiedenen Universitäten Deutschlands ausgebildet wurden. Im letzten Teil seines Vortrages verwies er auf den Einfluss des deutschen Rechtsdenkens auf die Entwicklung des internationalen Privatrechts.

Den letzten Vortrag der Tagung hielt Herr Dr. József Szalma, Professor der Universität Novi Sad (Újvidék, auf Deutsch: Neusatz) über den Einfluss der Willens- und Erklärungstheorie auf das serbische Privatrecht. Das serbische Privatrecht wurde durch deutsches, schweizerisches und österreichisches Rechtsdenken beeinflusst. Er betonte, dass der größte Einfluss des deutschen Rechtsdenkens in der Wojwodina (auf Ungarisch: Vajdaság), einem Teil Serbiens, welcher zu Österreich-Ungarn bzw. zu Ungarn gehörte, zu erkennen ist.

Die Tagung wurde mit einer Diskussion des vierten Panels abgeschlossen.

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