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Glossar

Abschlussarbeitskonsultation (im ETN mit dem Code "AUB100")

Der/die BetreuerIn bestätigt mit der Unterzeichnung der entsprechenden Bescheinigung, dass die Abschlussarbeitskonsultation des/der Studierenden durchgeführt worden ist. Aufgrund dieser Bescheinigung trägt das Studienreferat zum Kurs mit dem Code "AUB100" im ETN ein, dass dieser absolviert wurde. Die Belegung des Kurses "AUB100" ist für die Aufrechterhaltung des aktiven studentischen Rechtsverhältnisses in einem fünften Semester, etwa zur Verfassung der Masterarbeit, ausreichend.

Abschlussdokumente

Nach Bestehen der Abschlussprüfung erhält der/die Absolvent/In die Abschlussdokumente: das Diplom (in ungarischer und deutscher Sprache), das Zeugnis und das Diploma Supplement (in ungarischer, deutscher und englischer Sprache). 

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung stellt grundsätzlich die Verteidigung der Masterarbeit dar. Im Studiengang Internationale Beziehungen besteht die Abschlussprüfung aus der Verteidigung und einer Komplexprüfung, deren Themenbereiche mit den Prüfenden im Voraus vereinbart werden müssen. Die Abschlussprüfung muss innerhalb von zwei Jahren nach der Ausstellung des Absolutoriums abgelegt werden.

Abschlussprüfungsperiode

An der AUB gibt es insgesamt fünf Abschlussprüfungsperioden:
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5. Januar - 14. März,
16. März - 31. Mai,
15. Juni - 15. August,
1. September - 14. Oktober,
16. Oktober - 15. Dezember.

Zu beachten ist, dass das studentische Rechtsverhältnis am letzten Tag der letzten Abschlussprüfungsperiode desjenigen Semesters erlischt, in welchem das Absolutorium erworben wurde.

Absolutorium

Mit der Erstellung des Absolutoriums bestätigt die Universität, dass der/die Studierende alle studienbegleitenden Leistungen inklusive Abschlussarbeitskonsultation (AUB100) erbracht hat. Das Vorliegen des Absolutoriums ist zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Wichtig: Mit dem Erhalt des Absolutoriums erlöscht das studentische Rechtsverhältnis am letzten Tag der letzten Abschlussprüfungsperiode desjenigen Semesters, in welchem das Absolutorium erworben wurde.

Beglaubigte Kopie

Amtlich beglaubigt sind Kopien, die von der ausstellenden Stelle (etwa die Schule oder die Universität), einer Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung oder von einem Notar beglaubigt werden. Beglaubigungen anderer Stellen können nicht akzeptiert werden.

Bridgingvoraussetzungen

 Aufgrund der Bridgingvoraussetzungen wird bestimmt, welche Bachelor-Abschlüsse für die Zulassung zum Masterstudium in den einzelnen Studiengängen anerkannt werden und welche Kenntnisse bei davon abweichenden Bachelor-Abschlüssen gesondert nachgewiesen und gegebenenfalls zusätzlich (durch "Nullsemester-Kurse") erworben werden müssen. 

Diplom

Ein an der AUB erlangtes Diplom ist eine Urkunde mit durch das ungarische Hochschulrecht vorgeschriebenem Inhalt. Gemäß ungarischem Hochschulrecht darf das Diplom auf Ungarisch und - im Falle fremdsprachiger Studiengänge - in der Unterrichtssprache ausgestellt werden, an der AUB also auf Ungarisch und Deutsch.

Doppelmasterprogramm

Im Rahmen eines Doppelmasterprogramms besteht bei einigen Studiengängen die Möglichkeit, einen Doppelabschluss zu erlangen, und zwar auf Basis eines verbindlichen Auslandsaufenthaltes an der jeweils anderen Partneruniversität und unter gegenseitiger Anerkennung der an der Partneruniversität erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. Die Doppelmasterprogramme sind Spezialisierungen der Masterstudiengänge der AUB. Auf dem von der AUB ausgestellten Diplom wird in solchen Fällen daher die Qualifikation des Masterstudienganges stehen und die entsprechende Spezialisierung vermerkt.

ETN

Das elektronische Studienverwaltungssystem ETN unterstützt die administrative Abwicklung der Studienangelegenheiten. Über das ETN kann sich der/die Studierende unter anderem für Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden, sich von Lehrveranstaltungen und Prüfungen abmelden, und die Evaluationsbögen zu den jeweiligen Kursen ausfüllen.

Gewichteter Notendurchschnitt

Da beim ECTS (European Credit Transfer System) die Noten durch die ECTS-Punkte gewichtet werden, können nicht einfach die Noten zusammengezählt und ein Durchschnitt daraus gebildet werden. Bei der Berechnung des gewichteten Notendurchschnitts wird die Zahl, die sich aus der Multiplikation des ECTS-Wertes und der Note der im Semester absolvierten (also bestandenen) Fächer ergibt, durch die belegten ECTS dividiert. Diese Berechnungsformel ist im ungarischen Hochschulrecht festgelegt, für Näheres siehe Regierungsverordnung Nr. 87/2015, § 57 (4).

 

Hausausweis

Der Hausausweis ermöglicht den Eintritt in das Gebäude der AUB. Der Hausausweis kann in der Bibliothek auch mit Guthaben aufgeladen werden, mit dem kostenpflichtige Dienstleistungen wie Kopieren oder Drucken in Anspruch genommen werden können.

Immatrikulationsbescheinigung

Die Immatrikulationsbescheinigung bescheinigt über das bestehende aktive studentische Rechtsverhältnis im jeweiligen Semester und wird auf Wunsch (nach Angabe der Zielsprache und des Zwecks) vom Studienreferat im ETN generiert.

Immatrikulationsblatt

Das Immatrikulationsblatt wird bei der Immatrikulation am Anfang des Studiums in deutscher und ungarischer Sprache ausgestellt und von der Universität und dem/der Studierenden unterschrieben. Hierbei wird von beiden Seiten bescheinigt, dass das studentische Rechtsverhältnis entstanden ist. 

Inskription

Die Inskription ist in jedem Semester nötig, da dadurch das studentische Rechtsverhältnis mit der Universität für die Dauer des jeweiligen Semesters aktiviert wird. Für genehmigte Urlaubssemester ist keine Inskription erforderlich, das studentische Rechtsverhältnis ruht in dieser Zeit.

Staatlich finanzierte Studierende informieren das Studienreferat durch eine formlose E-Mail über Ihre Absicht, sich inskribieren zu lassen. Im Betreff der E-Mail soll Ihr Name sowie der Zusatz „Antrag auf Inskription“ stehen (Beispiel: MUSTER_Anna_Antrag auf Inskription). Das Studienreferat stellt auf Grundlage dieser E-Mail Ihren Status im ETN auf aktiv.

Eigenfinanzierte Studierende zahlen die Studien- oder Verwaltungsgebühr, anschließend müssen Sie keine E-Mail über ihre Inskriptionsabsicht schreiben. In Ihrem Fall wird diese Funktion durch die erfolgreiche Überweisung der Studien- oder Verwaltungsgebühr erfüllt. Auch aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass bei der Überweisung diese Informationen richtig anzugeben: FAMILIENNAME, Vorname_X. Semester_Studiengang (bspw. MUSTER, Anna_3.Sem).

Kredittransfer

Anrechnung der früheren oder parallelen studentischen oder praktischen Leistungen, erfolgt auf Antrag an die Kredittransferkommission.

Kursbelegung

Die Kursbelegung ist ein administrativer Schritt, den Studierende am Semesteranfang im ETN-System unternehmen, um an ausgewählten Kursen teilnehmen zu können. So können die Dozierenden sehen, welche Studierende sich für den Kurs angemeldet haben. Die Kursbelegung ist nicht mit der Prüfungsanmeldung identisch. Für die zum Kurs gehörenden Prüfung muss sich der/die Studierende im ETN gesondert anmelden. Zur Prüfung kann sich der/die Studierende anmelden und das Ergebnis einer Prüfung kann nur eingetragen werden, wenn er/sie den entsprechenden Kurs belegt hatte. 

Löschen von Lehrveranstaltungen

Studierende haben jeweils am Anfang und am Ende des Semesters die Möglichkeit, nicht absolvierte Lehrveranstaltungen im ETN selbständig zu löschen. Dabei gilt es zu beachten, dass nur solche Lehrveranstaltungen gelöscht werden können, in denen keine Leistung erbracht wurde und auch keine Prüfungsanmeldung vorgenommen wurde.

Mentorenprogramm

Im "AUBuddy"-Mentorenprogramm werden neue (Erasmus-, Gast- und reguläre) Studierende bei Fragen rund ums Studium von Studierenden höherer Semester unterstützt. Neue Studierende werden automatisch in das Programm aufgenommen, eine Anmeldung ist daher nicht nötig. Das Programm startet jährlich im Wintersemester, die Mentoren nehmen  im Sommer des jeweiligen Jahres den Kontakt mit ihren Mentees auf.

NEK-Datenblatt

Um einen ungarischen Studierendenausweis zu erhalten, soll der/die Studierende in einem ungarischen Urkundenbüro das sog. NEK-Datenblatt beantragen und es anschließend in elektronischer Form an das Studienreferat weiterleiten. Der Studierendenausweis wird dann vom Studienreferat für den/die Studierenden beantragt. Der Studierendenausweis wird von einer zentralen Stelle angefertigt und dem Studienreferat zugeschickt. Das Studienreferat informiert die Betroffenen über die Ankunft der Studierendenausweise, die in den Sprechstunden des Studienreferats ausgehändigt werden.

Nullsemesterkurse

Nullsemesterkurse sind Aufbaufächer, die fachfremde Studierende zusätzlich neben dem regulären Studium absolvieren müssen. (Siehe dazu auch die "Bridgingvoraussetzungen".) 

Orientierungstutorien&Begrüßungsveranstaltungen

 

Zur Erleichterung des Studienstarts veranstaltet die AUB am Anfang des jeweiligen Semesters folgende Tutorien:

  • Tutorium zum administrativen Verlauf des Studiums (gehalten von der Studienabteilung zu Themen wie Homepage, Allgemeine Studienordnung, ETN, Immatrikulation, Inskription, Exmatrikulation, Belegung der Kurse im ETN, Sprachkurse, Anmeldung zu Prüfungen, usw.);
  • Begrüßung der Erstsemester durch die Universitätsleitung;
  • Begrüßung der Erstsemester durch die Studiengänge (gehalten von den zuständigen wissenschaftlichen MitarbeiterInnen über studiengangsspezifische Informationen);
  • Bibliothekseinführung (zu Themen wie Bibliotheksbestand, Datenbanken, elektronische Ressourcen, Benutzung der Computer, Kopierer und Scanner).

 

Prüfungsabmeldung

Studierende haben die Möglichkeit, sich spätestens zwei Werktage vor der Prüfung von der Prüfung abzumelden. Die Abmeldung erfolgt im ETN-System.

Prüfungsanmeldung

Kurse bzw. Lehrveranstaltungen werden meistens mit einer Prüfung oder einer Hausarbeit abgeschlossen. Für die Prüfung können sich nur Studierende anmelden, die den Kurs am Semesteranfang belegt haben (siehe: Kursbelegung) und am Kurs teilgenommen haben. Studierende können sich jeweils bis zum Ende des zweiten Werktages VOR der Prüfung für eine Prüfung anmelden. Die Prüfungsanmeldung muss von den Studierenden selbst im ETN-System vorgenommen werden.

Prüfungszeit

Mündliche und schriftliche Prüfungen finden in der Prüfungszeit (im Januar für das Wintersemester bzw. im Juni für das Sommersemester) statt. Hausarbeiten haben einen Abgabetermin, der immer in dem jeweiligen Semester liegt. Prüfungen in Blockveranstaltungen dürfen auch vor der Prüfungszeit stattfinden.

Rechtsbehelfskommission

Die Rechtsbehelfskommission entscheidet über Einsprüche gegen Entscheidungen und Widersprüche. Der/Die Studierende kann gegen einen Beschluss oder eine Maßnahme der Hochschuleinrichtung oder gegen die Unterlassung einer Maßnahme – innerhalb von 15 Tagen nach der Mitteilung bzw. bei fehlender Mitteilung innerhalb von 15 Tagen nach der Kenntniserlangung – Rechtsbehelf bei der Rechtsbehelfskommission der AUB einlegen. 

Semesterdaten

s. Eckdaten

Senat

Der Senat ist neben dem Kuratorium und dem Universitätsrat das oberste Entscheidungsorgan der AUB. Der Senat ist zuständig für alle Angelegenheiten von Wissenschaft, Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung und fasst diesbezügliche Beschlüsse.

Sommersemester

In Ungarn beginnt das Sommersemester bereits Ende Januar/Anfang Februar und endet Ende Juni.

Staatliche Finanzierung

Die Studiengebühr staatlich finanzierter Studierender wird vom ungarischen Staat getragen. Als Gegenzug sind staatlich unterstützte Studierende in der Regel verpflichtet, das Diplom spätestens innerhalb des Anderthalbfachen der Studienzeit zu erlangen und innerhalb von 20 Jahren nach Erlangung des Diploms der Studiendauer entsprechend im Arbeitsverhältnis in Ungarn zu stehen.

Sticker

Der Sticker beweist die Gültigkeit des Studierendenausweises bzw. des studentischen Rechtsverhältnisses im jeweiligen aktiven Semester und wird semesterweise vom Studienreferat auf den Studierendenausweis geklebt, wenn der/die Studierende inskribiert ist. In passiven Semestern (Urlaubssemestern) kann er/sie daher keinen Sticker erhalten.

Storchenlager

Erstsemester werden in Ungarn als “Störche” bezeichnet. Am Anfang des Semesters wird für sie traditionell ein sog. Storchenlager organisiert, damit sie einander besser kennenlernen können.  Das Storchenlager dauert an der AUB ein ganzes Wochenende und beinhaltet viele interessante Programme.

Studentisches Rechtsverhältnis

Das studentische Rechtsverhältnis entsteht mit der Immatrikulation und erlischt am letzten Tag der letzten Abschlussprüfungsperiode desjenigen Semesters, in welchem das Absolutorium erworben wurde.

StudiengangsreferentIn

Die StudiengangsreferentInnen betreuen  die einzelnen Lehrveranstaltungen auf administrativer Ebene und die Studierenden in den einzelnen Studiengängen in Zusammenhang mit dem ETN-System in lehrstuhl- und studiengangsbezogenen Angelegenheiten. Darüber hinaus sind sie für die Organisation der Prüfungen und für die Eintragung der Noten in das ETN-System zuständig.

StudiengangssprecherIn

Die Studierenden jedes Studiengangs wählen aus ihrer Mitte eine/n Studiengangssprecher/in, sowie eine/n Stellvertreter/in. Sie halten steten Kontakt zur Studiengangsleitung und zu den Studierenden des jeweiligen Studienganges. Auf den Studiengangskonferenzen – die insbesondere über die Zusammenstellung der Curricula für das folgende Semester, die aktuellen Studienbedingungen und die Möglichkeit für eine Steigerung der Attraktivität des Studienangebots berät – werden die Studierenden ebenso von den Studiengangssprecher/innen vertreten. Darüber hinaus gehören sie den Kredittransferkommissionen ihres Studienganges an.

Studienkommission ("StuKo")

Die Studienkommission entscheidet in allen Studien- und Prüfungsangelegenheiten, so z.B. über Ratenzahlung und Beurlaubung  und tagt in der Regel mindestens zweimal pro Semester. 

Studierendenschaft (auf Ungarisch "HÖK")

Die Studierendenschaft der AUB wird durch die von ihr gewählten Vorsitzenden vertreten. Die Vorsitzenden der Studierendenschaft sind die ersten Ansprechpersonen der Universitätsleitung in allen Fragen, bei denen die Studierendenschaft eingebunden werden soll und können beratend zu Sitzungen des Rektoratskollegiums hinzugezogen werden. Die Studierendenschaft wählt auch ihre Vertretung im Senat, in der Studienkommission, in der Rechtsbehelfskommission, in der Bibliothekskommission, im Ausschuss für Chancengleichheit, im Ausschuss für Nachteilsausgleich, und in der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.

Trägerstiftung

Die Öffentliche Stiftung für die Deutschsprachige Universität, gegründet von der Regierung der Republik Ungarn, ist das Trägerorgan der AUB. Die Stiftung ist als gemeinnützige Organisation für die Aufrechterhaltung der Universität zuständig und bietet ihr Rechtsaufsicht. Das Entscheidungsorgan der Stiftung ist das Kuratorium. 

Umreihung

Umreihung findet statt, wenn ein/e staatlich unterstützte/r Studierende/r sein/ihr Studium in selbstfinanzierter Form fortsetzt, oder wenn ein/e Studierende/r, der/die an der Hochschuleinrichtung  an selbstfinanzierter Ausbildungsform teilnimmt, während des AUB-Studiums einen staatlich finanzierten Studienplatz bekommt. Über die Umreihung zum staatlich finanzierten Studienplatz entscheidet die Studienkommission aufgrund der studentischen Leistungen (Notendurchschnitt) oder der Anzahl der Semester, die dem/der Studierenden in staatlich finanzierter Form zur Verfügung steht. Die Umreihung zum eigenfinanzierten Studienplatz erfolgt automatisch, wenn die in den Vorschriften stehenden entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.

Universitätsrat

Der Universitätsrat trägt Verantwortung für die Entwicklung der AUB und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Er beaufsichtigt die Leitung der Universität durch den Rektor/die Rektorin durch Kontrolle der Zielvereinbarungen.

Verwaltungsgebühr

Alle an der AUB immatrikulierten Studierenden entrichten zur pauschalen Abgeltung der von der Universitätsverwaltung erbrachten Verwaltungsleistungen eine Gebühr in Höhe von 20.000 HUF pro Semester. Dies gilt nicht für ein Studium mit ungarischem Staatsstipendium (also für staatlich finanzierte Studienplätze) und für ein Studium im Rahmen internationaler Austauschprogramme, in denen die Erhebung derartiger Gebühren unzulässig ist. Die Verwaltungsgebühr ist in der Studiengebühr mit enthalten.

Wintersemester

In Ungarn beginnt das Wintersemester bereits Ende August/Anfang September und endet Ende Januar.

Zeugnis

Das Zeugnis ist eins der drei Abschlussdokumente; eine Urkunde, die von der AUB in deutscher, englischer und ungarischer Sprache ausgestellt wird.

Zusatzprotokoll

Doppelmaster-Studierende bekommen zusätzlich zum Studienvertrag ein Zusatzprotokoll, in dem die besonderen Regelungen des Doppelmasterstudiums zu finden sind, wie z.B. zum Ort des Studiums, zur Regelstudienzeit,  Immatrikulation und Inskription, Präsenzstudium, Studiengebühr und zum anwendbaren Recht.

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