Interesse an einem Studium?

Leben und Wohnen

Bei der Ankunft in Budapest stellen sich zunächst sicher viele Fragen. Was muss ich beachten, wenn ich nach Ungarn einreise? Wie finde ich eine Wohnung? Wie finanziere ich mein Studium? Wie sieht es eigentlich mit meinem Versichertenstatus aus? Gibt es deutschsprachige Ärzte? Welche Adressen kann ich kontaktieren, wenn ich Hilfe brauche? Oder auch: Wo gibt es in der Umgebung der Uni Mittagstisch?

Auf all diese Fragen möchten wir hier einen kurzen Überblick liefern. Bei weiteren Fragen steht Ihnen selbstverständlich das Studienreferat zur Verfügung.  

 

Aufenthalt in Ungarn / Visafragen

I. Einreise nach Ungarn

Studierende aus einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) benötigen zur Einreise nach Ungarn in der Regel ein Visum oder eine Einreiseerlaubnis (bzw. für ihren Aufenthalt in Ungarn eine Aufenthaltserlaubnis). Das Bewilligungsverfahren kann unter Umständen mehrere Monate in Anspruch nehmen: Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei der zuständigen Botschaft bzw. dem zuständigen Konsulat.

II. Aufenthalt in Ungarn

II.1. Voraussetzung des Aufenthalts im Falle von EWR-BürgerInnen: Registrationspflicht

EWR-BürgerInnen, die sich aus Studiengründen länger als drei Monate in Ungarn aufhalten möchten, müssen sich – im Sinne der europäischen Richtlinien und der ungarischen Gesetze – bei der Nationale Generaldirektion für Fremdenpolizei [Országos Idegenrendészeti Főigazgatóság, Ügyfélszolgálat I., 1135 Budapest XIII., Szegedi út 35-37., Erdgeschoss (Twin Office Center)] innerhalb von 90 Tagen registrieren lassen. WICHTIG: Sie müssen sich erst via Enter Hungary registrieren, um nachher  bei der Terminbuchung Ihre “Enter Hungary” Registrationsnummer angeben zu können.

Um die Registrationsbescheinigung zu erhalten, füllen Sie bitte auch das erforderliche Formular aus, und legen Sie die auf der entsprechenden Seite der Nationale Generaldirektion für Fremdenpolizei aufgelisteten Dokumente vor, die die Erfüllung der Aufenthaltsbedingungen belegen.

Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung der Registrierungsbestätigung beträgt HUF 1.000, diese ist durch elektronische Zahlungsmittel (Bankkarte) oder Einzahlung bei der Bank (mit dem durch die Regionaldirektion bereitgestellten Scheck) zu entrichten. Im Falle eines gelben Schecks muss in die Rubrik „Mitteilung” der Name und das Geburtsdatum sowie als Art des Verwaltungsaktes „Registrierungsbestätigung” eingetragen werden. Die Registrationsbescheinigung bekommen Sie vor Ort, die Adressenkarte wird Ihnen per Post zugeschickt.

Studierende, die über einen vom ungarischen Staat finanzierten Studienplatz (magyar állami ösztöndíj) verfügen, haben keine Verwaltungsgebühr zu entrichten.

Notwendige Dokumente für EWR-BürgerInnen

Die Liste der notwendigen Dokumente sind auf der folgenden Seite der Nationalen Generaldirektion für Fremdenpolizei zu finden.

II. 2. Voraussetzung des Aufenthalts im Falle von Nicht-EWR-BürgerInnen: Aufenthaltserlaubnis

Studierende, die nicht aus einem EWR-Land kommen, müssen eine Aufenthaltserlaubnis entweder in ihrem Heimatland oder in einem Land beantragen, wo ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort liegt. Der Antrag ist bei dem Konsularbeamten im Ungarischen Konsulat oder an einem zur Übernahme des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis ermächtigten anderen Ort einzureichen.

Als Anlage zum Antrag müssen die auf der Webseite der Nationale Generaldirektion für Fremdenpolizei aufgelisteten Unterlagen vorgelegt werden.

Ausschließlich in zwei Ausnahmefällen gibt es die Möglichkeit, den Antrag direkt in Ungarn einzureichen, und zwar bei der gemäß der Unterkunft der/des Antragstellenden zuständigen Regionaldirektion, wenn:

  1. ein besonders zu berücksichtigender Umstand die Antragstellung im Inland begründet. Ein besonders zu berücksichtigender Umstand ist insbesondere ein Sachverhalt im Zusammenhang mit der Heilbehandlung, der Familienzusammenführung oder der Erwerbstätigkeit, die aus einem vom Drittstaatsangehörigen nicht verschuldeten Grund eingetreten ist und die Antragstellung an einem – in einer Rechtsnorm festgelegten allgemeinen Bedingung entsprechenden - Ort behindert.

oder

  1. die/der Antragstellende gemäß Anlage II der Verordnung (EG) Nr. 2018/1806 von der Visumspflicht befreit ist oder zusammen mit solchen Drittstaatsangehörigen sich als FamilienangehörigeR rechtmäßig auf dem Territorium von Ungarn aufhält.

Von der Visumpflicht befreit sind gemäß Anlage II der Verordnung (EG) Nr. 2018/1806 bspw: Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kanada, Georgien, Israel, Moldau, Montenegro, Serbien [ausgenommen Inhaber serbischer Reisepässe, die von der serbischen Koordinationsdirektion (auf Serbisch: Koordinaciona uprava) ausgestellt wurden], Ukraine, Vereinigte Staaten, usw.

Im Falle eines bei der Auslandsvertretung gestellten Antrags beträgt die Verwaltungsgebühr des Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis EUR 60, die bei der Auslandsvertretung in erster Linie in Euro oder einer anderen konvertierbaren Währung zu entrichten ist. Bei einer Einreichung im Inland beträgt die Verwaltungsgebühr des Verfahrens HUF 18.000.

Die Verfahrensgebühr muss mit elektronischen Zahlungsmitteln (Bankkarte) oder durch Einzahlung bei der Bank (mit dem durch die Regionaldirektion bereitgestellten Scheck) entrichtet werden. Im Falle eines gelben Schecks muss in die Rubrik „Mitteilung” der Name und das Geburtsdatum sowie als Art des Verwaltungsaktes „Antrag auf Aufenthaltserlaubnis” eingetragen werden.

Studierende, die über einen vom ungarischen Staat finanzierten Studienplatz (magyar állami ösztöndíj) verfügen, haben keine Verwaltungsgebühr zu entrichten.

Die Aufenthaltserlaubnis – ausgenommen im Falle deren Beantragung bei der jeweiligen Botschaft – wird den Antragstellern per Post zugeschickt.

Neu einreisende Nicht-EWR-BürgerInnen haben sich nach ihrer Ankunft unverzüglich, aber in allen Fällen noch vor Ablauf von 30 Tagen bei der Nationale Generaldirektion für Fremdenpolizei zu melden, um ihre – bei der jeweiligen Botschaft beantragte – Aufenthaltserlaubnis entgegenzunehmen.

Vor Kurzem wurde eine temporäre Filiale ausschließlich für (nicht-ungarische) Studierende (NUR  bis zum 30. September 2023, Adresse: 1108 Budapest, Harmat utca 131.) eröffnet, wo Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis bzw. auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis  eingereicht werden können. WICHTIG: Sie müssen sich erst via Enter Hungary registrieren, um nachher  bei der Terminbuchung Ihre “Enter Hungary” Registrationsnummer angeben zu können.

Notwendige Dokumente für Nicht-EWR-BürgerInnen

Die Liste der notwendigen Dokumente sind auf der folgenden Seite der Nationale Generaldirektion für Fremdenpolizei zu finden.

Hier finden Sie Auskünfte über die Rechtsvorschriften und das Verfahren zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Wohnungssuche in Budapest

Wohnmöglichkeiten

Die Andrássy Universität hat mit dem CEU Residence Center (Standort 1106, Kerepesi út 87. - 30 Min zur AUB) eine Vereinbarung abgeschlossen.

Studierende, die einen Wohnheimplatz beim CEU Conference Center buchen möchten, können sich für das Wintersemester so bald wie möglich, aber spätestens bis zum 29. Juli, für das Sommersemester grundsätzlich bis zum 10. Dezember durch die Ausfüllung dieses Formulars bewerben. Aktuelle Preise 

 

Wir möchten Ihre Aufmerksamkeit auch auf das Deans's Home Budapest (Standort 1094, Tűzoltó utca 50-56. - 15 Min. zur AUB) lenken. Klicken Sie bitte für weitere Informationen auf Englisch und auf Ungarisch.

 

Eine weitere Wohnmöglichkeit wäre Visit Magánkollegium bei Móricz Zsigmond körtér. Die AUB ist ca. 15 Minuten mit öffentlichen Verkehr, oder dreißig Minuten zu Fuss erreichbar.

 

AUBler, die ebenfalls Mitglieder des Fachkollegiums der Uni Corvinus sind, können sich via NEPTUN-System der Uni Corvinus um einen Platz im Studentenwohnheim bewerben.

 

Wegen der begrenzten Zahl der Wohnheimplätze empfehlen wir, so bald wie möglich zu buchen.

 

Wohnungen, WGs

In Ungarn gibt es kein flächendeckendes WG-Netz nach deutschem Vorbild. Freunde, Bekannte und Facebook-Gruppen fungieren in den meisten Fällen als Vermittler.

Wir helfen den Studierenden gerne, eine geeignete Wohnmöglichkeit zu finden. Die Anzeigen von Studierenden und Bekannten werden gesammelt und auf unserer Homepage (siehe weiter unten) veröffentlicht.

Im August ist das Wohnungsangebot am größten. Die Wohnungen werden meistens für einen längeren Zeitraum von mindestens 6 Monaten vermietet. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, eine Wohnung oder ein Zimmer für einen kürzeren Zeitraum zu finden.

Die Mietkosten belaufen sich für eine 30-40 m² Wohnung in der Innenstadt ohne Nebenkosten auf etwa 400-500 Euro und für eine 70 m² Wohnung auf ca. 600-650 Euro zusätzlich Nebenkosten. Die Preise können jedoch sehr schwanken.

Wir empfehlen Ihnen, Budapest bereits vor Ihrem Studienbeginn zu besuchen. Sie können sich somit über aktuelle Anzeigen informieren und Besichtigungstermine vereinbaren und wahrnehmen.

Werfen Sie doch einmal einen Blick auf eine Budapest-Karte, die Sie auf allen Anzeigen-Webseiten finden können (siehe unten). Die Universität befindet sich in der Budapester Innenstadt im 8. Bezirk. In der Nähe (im 7., 8., 9., 11. und 13. Bezirk) sind gute und bezahlbare Wohnungen zu finden.

Eine beliebte Seite ist http://www.wg-gesucht.de/. Auf dieser Seite können Sie eigene Wünsche und Kriterien eingeben und viele WGs und Wohnungen finden. Weiterhin kann man zum Beispiel auch unter https://www.likibu.de/ noch schnell von privat ein Zimmer bzw. Apartment mieten.

Weitere nützliche Links:

Sie möchten Ihre Wohnung oder ein Zimmer gerne an unsere Studierenden vermieten? Dann füllen Sie bitte folgendes Formular und die Erklärung vollständig aus und schicken Sie sie per E-Mail an mako@andrassyuni.hu

Lebenshaltungskosten in Ungarn

Aktuelle Informationen zu den Lebenshaltungskosten in Ungarn finden Sie auf dem europäischen Portal zur beruflichen Mobilität "EURES"auf der Länderinformationsseite Ungarn des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) oder auf der Seite der Tempus Public Foundation Study in Hungary.

Weitere nützliche Links:

Finanzierung des Studiums

Neben der Eigenfinanzierung gibt es mehrere Möglichkeiten, sich das Studium zu finanzieren:

  • Stipendium (zu unserer Stipendiendatenbank)
  • (Auslands-)BAfög (für deutsche Staatsbürger)
  • Eine Möglichkeit kann auch ein Kredit sein (bspw. Diákhitel, nicht nur für Ungarn)
  • Außerdem werden an der AUB immer mal Studentische Hilfskräfte gesucht, wo man sich etwas dazuverdienen kann (dazu zu unseren Ausschreibungen)
Versicherungsstatus in Ungarn

Studierende, die ungarische Staatsbürger sind oder mit einem Stipendium des ungarischen Staates an der Andrássy Universität Budapest studieren, sind automatisch bei der Nationalen Gesundheitsversicherungskasse (NEAK) versichert.

Studierende aus anderen EU-Ländern sowie aus der Schweiz können eine Versicherung in ihrem Heimatland schließen, welche auch in Ungarn gültig ist.

Studierende aus nicht EU-Ländern unterliegen unterschiedlichen Versicherungsmodi. Auskunft gibt darüber die NEAK. 

Anträge zur TAJ-Karte (Krankenversicherungskarte)

Muster zum Ausfüllen des Antrags für eine TAJ-Karte

Leistungen der Krankenversicherung aufgrund der Europäischen Krankenversicherungskarte während vorübergehenden Aufenthaltes in Ungarn

Weitere Informationen über die Krankenversicherung von ausländischen Studierenden in Ungarn finden Sie hier.

Hilfreiche Kontakte: Botschaften, (deutschsprachige) Ärzte, Apothekennotdienste

Botschaften

Bundesrepublik Deutschland
Budapest 1014, Úri utca 64-66
Tel: +36-1-488-350

Web: http://www.budapest.diplo.de/Vertretung/budapest/de/Startseite.html

Republik Österreich
Budapest 1068, Benczúr u. 16
Tel. +36-1-479-7010

Web: https://www.bmeia.gv.at/oeb-budapest/

Schweiz
Budapest 1143, Stefánia út 107
Tel: +36-1-460-7040

Web: https://www.eda.admin.ch/budapest

Liste aller Botschaften in Ungarn >>

Wichtige Telefonnummern

Allgemeine Notrufnummer: 112
Feuerwehr: 105
Hotline der Polizei (deutsch und englisch): (061) 438-8080
Polizei: 107
Rettung: 104
Telefonauskunft: Inland – 198 / Ausland – 199

Hinweise zum Telefonieren

  • Bei inländischen Gesprächen muss die Vorwahl 06 + Ortskennzahl + Rufnummer des Teilnehmers gewählt werden.
  • Bei Anrufen ins Ausland die internationale Vorwahl 00 + Landesvorwahl + Ortsvorwahl + Rufnummer des Teilnehmers.
  • Die Landesvorwahlnummer für Ungarn aus dem Ausland ist +36.


Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken

Liste mit deutschsprachigen Ärzten in Budapest (Deutsche Botschaft Budapest) >>

Deutschsprachige Vertrauensärzte (Österreichische Botschaft Budapest) >>

Apothekennotdienste >>

Studienberatung und Lebensmanagement an der ELTE

Die Beratungsstelle der ELTE-Fakultät für Erziehungswissenschaft und Psychologie in Kooperation mit der AUB bietet den AUB-Studierenden eine kostenlose und vertrauliche Unterstützung bei dem Suchen von Wegen zur Überwindung von Schwierigkeiten, zum besseren Selbstverständnis und zur Bewältigung ihrer Situation.

Die MitarbeiterInnen des Beratungszentrums sind ausgebildete und weitreichend erfahrene beratende Psychologen, für die es gewohnt sind, Menschen aus unterschiedlichsten Hintergründen und Kulturen zu beraten.

BeraterInnen können Ihnen bei einer Vielzahl von Schwierigkeiten helfen:

  • Beziehungsschwierigkeiten
  • akademische Schwierigkeiten (Prüfungsangst, Zeitmanagement, allgemeiner Stress und Angst)
  • Arbeitsbedingte Probleme
  • Verwalten von Übergängen (z. B. Mieten einer eigenen Wohnung oder Teilen einer Wohnung)
  • Stimmungsschwankung
  • Probleme beim Herstellen von Kontakten
  • Probleme mit dem Selbstwertgefühl, Selbstvertrauen
  • Mangel an Motivation
  • Verluste, traumatische Erlebnisse
  • Probleme mit der Familie oder Trennung der Eltern

 

Optionale Sprache: Deutsch, Englisch oder Ungarisch

Anmeldung per E-Mail: counseling.andrassy@ppk.elte.hu

Die Registration im SOSE 2024 ist bis zum 10. Mai möglich!

 

Restaurants, Cafés und Kneipen in der Umgebung

 

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