Interesse an einem Studium?

Auslandssemester

Bewerben Sie sich für ein Erasmus-Stipendium und studieren Sie im Ausland! 

Als Erasmus+ Outgoing-Studierende können Sie ein- bis zwei Semester (3-12 Monate) an einer der Partneruniversitäten der AUB studieren und weitere internationale Erfahrungen sammeln!

→ Schritt 1: Hier informieren
Bitte lesen Sie die folgenden Informationen über die Bewerbungsvoraussetzungen und über die Partnerhochschulen gründlich durch! Die aufklappbaren Texte beantworten die wichtigsten Fragen zum Auslandssemester.

→ Schritt 2: Ggf. Beratung in Anspruch nehmen
Sollten Sie noch Fragen haben, wo Sie studieren sollen, kommen Sie zur Erasmus-Sprechstunde online oder persönlich, immer montags und dienstags von 15:00-16:00 Uhr, Buchung unter diesem Link.

→ Schritt 3: Bewerbung und Auswahlverfahren

BEWERBUNGSFRISTEN

  • 15. Oktober 2023 für einen Auslandsaufenthalt im Sommersemester
    (zukünftig jeweils der 20. September für einen Auslandsaufenthalt im Sommersemester)
  • 15. Februar für einen Auslandsaufenthalt im Wintersemester
Wo kann ich studieren?
  • Sie können an einer unserer Erasmus-Partneruniversitäten studieren, die Liste finden Sie hier.
  • Im Rahmen des Erasmus-Programms können Sie in erster Linie an europäischen Partnerhochschulen studieren. Falls Sie bei einer außereuropäischen Partnerhochschule studieren möchten, informieren Sie uns unter erasmus@andrassyuni.hu.
  • Wählen Sie nur Erasmus-Partnerhochschulen der AUB aus, an denen Ihr Studienfach angeboten wird.
  • Da die Partnerhochschulen eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung stellen, überlegen Sie mehrere Optionen und wählen Sie mind. 3 Einrichtungen priorisiert aus, um Ihre Chancen im Bewerbungsverfahren zu erhöhen.
Voraussetzungen für die Bewerbung (SMS)

Grundvoraussetzung für die Gewährung eines Erasmus-Stipendiums an der AUB sind:

  • Sie sind regulär an der AUB (als Masterstudierende oder DoktorandInnen), auch während des Erasmus-Aufenthaltes immatrikuliert. Hinweis: Gaststudierende können aus diesem Grund keine Erasmus-Förderung erhalten.
    • Sie können auch im 5. Semester einen Erasmus-Aufenthalt absolvieren, jedoch müssem Sie auch in diesem Fall immatrikuliert sein. WICHTIG: auch in diesem Fall muss ein Antrag auf Anerkennung der Auslandsleistungen (KTK-Verfahren) eingereicht werden
  • Ihr gewichteter Durchschnitt der letzten zwei Semester beträgt mind. 3,0.
  • Sie verfügen über Sprachkenntnisse (mind. B2) der Unterrichts-/Landes-/Arbeitssprache und sie können diese ggf. auch mit Zertifikaten nachweisen.

Zu beachten:

  • Ihre Erasmus-Mobilität soll im engen Zusammenhang mit Ihrem derzeitigen Studium stehen. Bewerbungen sind nur bei den Auslandshochschulen zugelassen, mit denen die AUB eine Partnerschaft in Ihrem Studienfach unterhält (siehe Erasmus Hochschulpartnerschaften).
  • Mobilitäten in das eigene Heimatland sind nur unter einschränkenden Bedingungen zulässig. Auch wenn eine solche Mobilität grundsätzlich zulässig ist, kann diese nur “nicht prioritär” und ggf. nur anteilig gefördert werden.
  • Doppelförderungen für eine Mobilität sind zu vermeiden und werden entsprechend bei der Bewerbung abgefragt. Eine Doppelförderung einer Mobilität aus EU-Mitteln ist stets untersagt.

Studierende, die bereits eine Erasmus-Förderung für dieselbe Art der Mobilität erhalten haben, können nur dann eine Förderung erhalten, wenn ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

Wie bewerbe ich mich? (SMS)

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online.
Um sich zu bewerben, füllen Sie dieses Erasmus-Bewerbungsformular aus und laden Sie die nötigen Dokumente hoch.

Zur Bewerbung sind die folgenden Dokumente hochzuladen. Bitte bereiten Sie diese im Voraus vor, da Sie das Formular nicht zwischenspeichern können:

  • Ihren aktuellen Lebenslauf und
  • Ihr Motivationsschreiben, in dem Sie Ihre Motivation, Ziel der Mobilität, ggf. Beschreibung, wie Sie sich (akademisch, kulturell, usw.) auf den Auslandsaufenthalt im Zielland vorbereiten (werden) und die nötigen Sprachkompetenzen darlegen und
  • Notenspiegel vom Studienreferat über den gewichteten Durchschnitt der letzten 2 Semester und
  • ggf. Nachweise über Ihr soziales Engagement (ehrenamtliche, soziale oder Sporttätigkeiten - z.B. HÖK/Studierendenschaft, Mentorenprogramm, usw.) und
  • ggf. Nachweise über Ihre akademisch-beruflichen Tätigkeiten (z.B. Konferenzen, Sommerschulen, usw.)
Auswahlprozess

Die Bewerbungen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist einzeln bewertet und dann wird eine Reihenfolge aufgestellt.

Die Beurteilung der Bewerbungen erfolgt nach dem folgenden Kriterienkatalog mit Punktzahlen

  • Studienleistungen: gewichteter Durchschnitt der letzten zwei abgeschlossenen Semester (max. 5 Punkte, Punktzahl = Notendurchschnitt)
  • Motivationsschreiben: Darlegung der Motivation und Ziel der Mobilität, ggf. Beschreibung, wie Sie sich (akademisch, kulturell, usw.) auf den Auslandsaufenthalt im Zielland vorbereiten (werden), Sprachkompetenz (max. 3 Punkte)
  • ggf. Soziales Engagement (ehrenamtliche, soziale oder Sporttätigkeiten - z.B. HÖK, Mentorenprogramm usw.) (pro Tätigkeit: 0,5 Punkte, max. 1 Punkte)
  • ggf. akademisch-berufliche Tätigkeiten (z.B. Konferenzen, Sommerschulen usw.) (pro Tätigkeit: 0,5 Punkte, max. 1 Punkte) 
  • Mobilität ins Heimatland (-2 Punkte)

Im Auswahlprozess wird ein Mitglied des Ausschusses für Chancengleichheit einbezogen um einen transparenten und fairen Entscheidungsprozess zu sichern.

Förderung des Studienaufenthaltes
  • Erfolgreiche BewerberInnen können ein monatliches Stipendium in Höhe von max. 540 EUR - 600 EUR je nach Zielland erhalten. In manchen Fällen können wir nur eine Teilförderung gewähren.
  • Während ihres Aufenthaltes
    • sind Sie als Erasmus-Studierende von den Studiengebühren der Gasteinrichtung befreit, jedoch
    • müssen Sie weiterhin die Studiengebühren an der AUB (falls Sie davon nicht befreit sind) entrichten bzw. sich inskribieren und ggf. einen Semesterbeitrag im Gastland entrichten.
  • WICHTIG: Das Erasmus+ Stipendium ist nur ein Beitrag zu Ihren Ausgaben, deckt daher möglicherweise nicht alle Ihre Kosten.

Höhe der Förderung:

  • max. 540 EUR: Bulgarien, Tschechische Republik, Estland, Kroatien, Polen, Lettland, Litauen, Mazedonien, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Türkei
  • max. 600 EUR: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Großbritannien, Norwegen, Schweden, Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Niederlande, Griechenland, Malta, Deutschland, Italien, Portugal, Spanien
Zuschüsse zum Erasmus-Stipendium

Für Studierende, die sich erfolgreiche für ein Erasmus Stipendium beworben haben, und die mit geringeren Chancen oder die mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung leben, gibt es die Möglichkeit, zusätzliche Förderungen in Form eines Zuschusses zu beantragen.

  • Zuschuss für Studierende mit Behinderungen oder chronischer Krankheit: nach Bedarf und je nach einzeln nachweisbaren Kostenarten. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
    • Antragsfristen 2024: 24. Mai, 22. November
    • Antragsfristen 2025: 21. Februar, 23. Mai,  21. November
  • Green Travel Zuschuss: Wenn Sie zur und von der Auslandseinrichtung ausschließlich mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln reisen, können Sie einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 EUR und zwei geförderte Reisetage erhalten.
    • Grüne Reisemittel sind: Zug, Bus, Fahrgemeinschaften, Fahrrad, Trampen. NICHT grünes Reisen: Flugzeug oder Schiff. 
    • Um den Zuschuss zu erhalten, muss die gesamte Reise umweltfreundlich durchgeführt werden (z.B.: wenn sie mit dem Flugzeug und mit dem Bus anreisen, können wir Ihnen Förderung gewähren). 
    • Die entsprechenden Unterlagen (Tickets und/oder Rechnungen) müssen zum Zeitpunkt der Vertragsschließung an erasmus@andrassyuni.hu eingesendet werden.
  • Zuschuss für Studierende mit geringeren Chancen, die sich erfolgreich für eine Erasmus Förderung beworben haben: 250 EUR/Monat. Detaillierte Informationen finden Sie hier.WICHTIG: 
  • BEWERBUNGSSCHLUSS für die Zuschuss-Anträge ist jeweils die Bewerbungfrist der Mobilität.D.h. Anträge müssen gleichzeitig mit der Bewerbung für ein Erasmus Stipendium eingereicht werden.
  • Aufgrund begrenzter Mittel muss sich die Universität vorbehalten, innerhalb der möglichen Gründe für Zuschüsse zu priorisieren bzw. ggf. Zuschüsse zu kürzen.
  • Insbesondere behält sich die Universität vor, Bewerbungen von sozial benachteiligten Studierenden (z.B. Waise/Halbweise usw.) mit erster Priorität zu berücksichtigen.
  • Bei der Entscheidung über die Zahlung von Zuschüssen wird der Ausschuss für Chancengleichheit beteiligt.
Vertragsabschluss (SMS)

Sie müssen Dokumente erstellen und bei der Referentin für Erasmus und Internationales einreichen:

Dokumente vor Antritt der Mobilität:

  1. Sie benötigen ein von allen Parteien digital unterzeichnetes Online Learning Agreement.
  2. Sie benötigen einen von allen Parteien unterzeichneten Fördervertrag (Grant Agreement). Diesen erhalten Sie von der ReferentIn für Erasmus und Internationales. 
  3. Online Sprachunterstützung (OLS): Falls Sie nicht in Ihrer Muttersprache studieren werden, müssen Sie vor Antritt Ihrer Mobilität einen Sprachtest absolvieren. Sollten Sie das Niveau B1 nicht erreichen, erhalten Sie automatisch einen Online-Sprachkurs.

Sie müssen für den Fördervertrag:

  • eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder eine andere im Gastland gültige Versicherung vorweisen können. Die Versicherungsnummer muss im Fördervertrag aufgelistet werden.
  • ein gültiges Studentenvisum, falls erforderlich, vorweisen können.

Hinweis: Die Förderung 

  • wird als EUR-Betrag überwiesen. Wir empfehlen Ihnen (um Wechselkursverluste zu vermeiden) die Förderung auf ein EUR-Konto überweisen zu lassen.
  • wird zu 95% vor der Mobilität ausbezahlt, 5% werden erst nach der Einreichung der Abschlussdokumente (siehe Punkt Abschluss der Mobilität) ausbezahlt.

Dokumente nach Abschluss der Mobilität:

Studierende sollen die folgenden Dokumente selber besorgen und innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss der Mobilität bei der Referentin für Erasmus und Internationales abgeben oder elektronisch unter erasmus@andrassyuni.hu einreichen. Wenn die Unterlagen vollständig sind, können die verbleibenden 5% der Förderung ausbezahlt werden.

  1. Transcript of Records von der Gasthochschule über die erbrachten mind. 15 ECTS ausstellen lassen und/oder den Abschnitt "After the Mobility" Ihres Learning Agreements (siehe Punkt 1) ausfüllen.
  2. Eine Aufenthaltsbestätigung (Confirmation of Stay) über die Studienzeit von der Auslandshochschule ausstellen lassen.
  3. Nach Beendigung der Mobilität werden Sie per E-Mail einen Link zur EU Survey (Online-Teilnehmendebericht) erhalten, die Sie innerhalb von 30 Tagen ausfüllen sollen.
  4. Kurzer Bericht über Ihre Erfahrungen durch dieses Formular

In einigen Fällen sind über diese Dokumente hinaus noch zusätzlich Dokumente einzureichen: 

  1. Bei Green Travel: Hin- und Rückreise-Tickets mit grünen Verkehrsmitteln
  2. Bei Studierenden mit chronischer Krankheit oder Behinderung: Abrechnung mit Belegen über den erhaltenen Zuschuss

Rechte und Pflichten

  • Sowohl im Semester der Bewerbung, als auch während des Auslandssemesters müssen Sie über ein aktives studentisches Rechtsverhältnis an der AUB verfügen.
  • Sie müssen während des Erasmus-Semesters mindestens 15 ECTS Punkte absolvieren (das Absolutorium an der AUB darf erst nach dem Auslandssemester ausgestellt werden).
  • WICHTIG: in jedem Fall muss ein Antrag auf Anerkennung der Auslandsleistungen (KTK-Verfahren bzw. Antrag) eingereicht werden
  • Für die Gültigkeit Ihrer Unterlagen und die Beschaffung aller für Ihre Mobilität erforderlichen Dokumente/Bescheinigungen/Erlaubnisse sind Sie selbst verantwortlich.
  • Das Online Learning Agreement und das Grant Agreement sind Dokumente, die für die Unterzeichnung des Fördervertrags erforderlich sind. Ohne den unterzeichneten Fördervertrag kann die Mobilität nicht stattfinden. Sie müssen die Vereinbarung vor Ihrer Abreise persönlich unterschreiben.
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2024-3 April 2024 2024-5
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