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Semesterdaten

Eckdaten zum Sommersemester 2023

Die hier aufgeführten Daten können sich aufgrund des herrschenden Ausnahmezustandes ändern, bitte verfolgen Sie unsere diesbezüglichen Informationen auf dieser Seite!

15. Jan. – 14. März

Abschlussprüfungsperiode

1. Febr. – 30. Juni (KW 7 – 26)

Sommersemester

1. Febr. – 23. Febr. (KW 5 – 8)

Immatrikulation, Inskription

6. Febr. – 26. Febr. (KW 6 – 8)

Belegung und Löschen der Lehrveranstaltungen

13. Febr. – 27. Mai (KW 7 – 21)

REGULÄRE VORLESUNGSZEIT

21. Februar

Abgabefrist für Anträge an die Studienkommission

21. Februar

Abgabefrist für Anträge auf Registrierung, sowie Begünstigung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

24. Februar

Abgabefrist für Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen (an die Kredittransferkommission)

KW 9

Ordentliche Sitzung der Studienkommission

6. März

Abgabefrist für Anträge auf Löschen von Lehrveranstaltungen im ETN für das WiSe 2022

15. März

Gesetzlicher Feiertag

16. März – 31. Mai

Abschlussprüfungsperiode

3– 7. April (KW 14)

vorlesungsfrei

7. April

Karfreitag (gesetzlicher Feiertag)

10. April

Ostermontag (gesetzlicher Feiertag)

24. April

Veröffentlichung der Prüfungstermine

KW 18

Ordentliche Sitzung der Studienkommission

1.Mai (KW 18)

Tag der Arbeit (gesetzlicher Feiertag)

15. Mai – 4. Juni (KW 20 – 22)

Evaluierung der regulären Lehrveranstaltungen im ETN

22. Mai – 4. Juni (KW 21 – 22)

Löschen belegter und nicht absolvierter Lehrveranstaltungen durch die Studierenden (für das aktuelle Semester)

25. Mai

empfohlene Anmeldefrist (1) für das Thema der Masterarbeit (bei Abschlussprüfung im WiSe 2023)

25. Mai

empfohlene Abgabefrist (2) der Masterarbeiten (bei Abschlussprüfung im SoSe 2023)

26. Mai

Veröffentlichung des Stundenplans für das WiSe 2023

29. Mai

Pfingstmontag (Gesetzlicher Feiertag)

5. Juni – 30. Juni (KW 23 – 26)

PRÜFUNGSZEIT (INKL. WIEDERHOLUNGSPRÜFUNGEN)

15. Juni – 15. Aug.

Abschlussprüfungsperiode (3)

31. Jul. – 4. Aug. (KW 31)

BETRIEBSURLAUB

 

(1) Mögliche Abweichungen sind mit den jeweiligen Betreuern zu vereinbaren

(2) Mögliche Abweichungen sind mit den jeweiligen Betreuern zu vereinbaren.

(3) Eine Überreichung des Diploms auf der Eröffnungsfeier in September ist nur dann möglich, wenn die entsprechende Abschlussprüfung vor dem 15. August desselben Jahres abgelegt wurde.

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