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Vom E-Government zu E-Governance - Ziele, Perspektiven, Grenzen
Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung „E-Governance – mehr Qualität staatlicher Leistungen durch neue Technologie?”

Über Vor-und Nachteile von E-Government sprach Prof. Dr. Kurt Promberger am 28. Februar 2013 in seinem Vortrag „Vom E-Government zu E-Governance - Ziele, Perspektiven, Grenzen“.

Herr Promberger hielt den Eröffnungsvortrag der von der Fakultät für Internationale Beziehungen und dem Donau-Institut veranstalten Vorlesungsreihe zum Thema „E-Governance - mehr Qualität staatlicher Leistungen durch neue Technologie?“. Herr Professor Promberger ist Leiter des Lehr- und Forschungsbereichs für Verwaltungsmanagement am Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus an der Universität Innsbruck. Zudem ist er auch an der Europäischen Akademie Bozen (EURAC) tätig.

Zu Beginn gab er einen Überblick über verschiedene Definitionen der Begriffe E-Government und E-Governance. E-Government bezieht sich auf moderne Informationstechnologien, die Verwaltungsleistungen schneller und effizienter machen sollen und sich zwischen den Akteuren Staat und Bürger bewegen. Hingegen liegt bei E-Governance der Fokus eher auf der Zivilgesellschaft. Beispiele hierfür sind Crowd sourcing und Crowd funding.

Die Möglichkeit, Behördenwege elektronisch abzuwickeln, ist ein wesentliches Ziel der EU-Kommission. In diesem Rahmen wird regelmäßig eine Benchmark-Studie erstellt.  Österreich darf neben Schweden als einer der Vorreiter in Sachen Verfügbarkeit und Nutzung von elektronischen Behördenwegen bezeichnet werden. Herr Professor Promberger wies darauf hin, dass der Ausbau von E-Government in Österreich auch deshalb einfacher sei als beispielsweise in Deutschland, da viele Verwaltungsleistungen zentral von der Bundesebene erbracht werden und nicht von den Ländern oder den Gemeinden. Hierdurch könne auch man den Ausbau zentral steuern.

E-Government bietet eine Reihe von Vorteilen. In erster Linie sind die verbesserte Zugangsmöglichkeit zu  Amtswegen für Bürger und Unternehmen zu nennen. Viele Verwaltungsprozesse können bequem 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche vom eigenen Computer aus genutzt werden. Auf Seiten der Verwaltung können Kosten eingespart werden, zum Beispiel indem durch elektronische Zustellung von Verwaltungsentscheiden Portokosten für die Postzustellung wegfallen. Zudem können durch „elektronische Akten“ Daten kostengünstig und schnell auch verwaltungsintern gespeichert, verarbeitet und weitergereicht werden.

Aber auch kritische Punkte kamen zur Sprache. Diese verdeutlichte Herr Professor Promberger an zwei konkreten Beispielen. Bei den österreichischen Hochschulwahlen 2009 bestand erstmals die Möglichkeit per Internet zu wählen. Dieses so genannte „e-voting“ muss im konkreten Fall als gescheitert bezeichnet werden. Nur ein verschwindend geringer Prozentsatz der Wahlberechtigten machte von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Datensicherheit, die Nachvollziehbarkeit der Wahl und die nicht vorhandene rechtliche Basis wurden von vielen bemängelt. Das zweite Beispiel betraf die geplante Einführung einer elektronischen Gesundheitsakte in Österreich, welche auf Protest stößt. Aus dem Publikum kamen hierzu mehrere Anmerkungen. Das Für und Wider einer solchen Gesundheitsakte wurde rege diskutiert.

Herr Professor Promberger zog abschließend das Fazit, dass man gerade hieran sehen könne, dass E-Government und E-Governance viele Vorteile mit sich brächten, aber eben auch Risiken. Als wesentliche Problemfelder identifizierte er die technische und organisatorische Umsetzung, die Datensicherheit, die Akzeptanz und Nutzung und abschließend die so genannte „digital divide“. Hierunter versteht man das Problem, dass nicht alle Bürger Zugang zum Internet haben. Dies kann einerseits an mangelhaften Kenntnissen zur Internetnutzung vor allem bei älteren Menschen liegen, andererseits aber auch an der vor allem in ländlichen Gebieten unzureichenden Anbindung vieler Haushalte an das Internet. Zudem betonte er, mache E-Government nur Sinn, wenn nicht nur eine Digitalisierung der bereits vorhandenen Behördenprozesse stattfände, sondern auch eine gleichzeitige Vereinfachung der dahinterstehenden Verwaltungsverfahren.

Text: Marietta Módos, Alexander Adams

Die Veranstaltung wurde vom Projekt TÁMOP-4.2.2/B-10/1-2010-0015 unterstützt.

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