Interesse an einem Studium?

Nachrichten

Internetregulierung: Beschränkung oder Ermöglichung der Freiheit?
Fakultät für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften
Gastvortrag von Dr. Holger Greve

Am 24. April 2014 fand an der Andrássy Universität Budapest (AUB) ein Gastvortag von Herrn Dr. Holger Greve über Internetregulierung statt. Der Vortrag wurde von der Fakultät für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften organisiert.

Dr. Holger Greve ist Referent des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, früher war er wissenschaftlicher Assistent an der Humboldt-Universität zu Berlin; er ist ein anerkannter Experte im Internet-, Datenschutz- und Technikrecht mit zahlreichen Publikationen.

Das Internet beeinflusst unseren Alltag. Wir nutzen das Internet sowohl an unserem Arbeitsplatz, als auch in der Schule und daheim. Während wir im Internet surfen, denken wir nicht daran, dass unsere Tätigkeit eine Wirkung auf unsere Grundrechte hat. Der Staat spielt eine große Rolle bezogen auf Grundrechte, er hat eine Schutzpflicht. Das Grundgesetz garantiert die Kommunikationsfreiheit (Art. 5 GG), die Grundrechtecharta der EU garantiert Datenschutz (Art. 8) und für IT-Unternehmen werden Wirtschaftsgrundrechte und das Eigentumsrecht vom Staat gesichert.

Die Internetregulierung besteht aus mehreren Aspekten. Einerseits soll der Staat Netzneutralität leisten. Das bedeutet, dass die Internetseiten diskriminierungsfrei und neutral sein sollen. Alle Daten müssen gleich behandelt werden. Gesetzlich werden Datenschutz und Datensicherheit für Telekommunikationsunternehmen allgemein durch das Bundesdatenschutzgesetz und die Telekommunikationsrichtlinie von der EU geregelt. Ziel der Regelungen ist, dass die Nutzung und der Zugang zum Internet weltweit heterogen ausgestaltet werden. Aber es ist nicht so einfach, die Grundrechte zu überwachen. Es gibt sehr viele Internetseiten und die Behörden sind nicht in der Lage, alle Seiten zeitgleich zu überprüfen.

Der zweite Aspekt der Internetregulierung ist der Zugang zu Informationen. Wie schon erwähnt, sollen die Staaten einen heterogenen und diskriminierungsfreien Zugang leisten. Es gibt aber Unternehmen, die Internet-Pakete anbieten, die käuflich erwerbbar sind und welche schnellere und mehr Informationen ermöglichen. Es könnte fraglich sein, ob dies zulässig ist. In der Kommission herrscht die Idee der Netzneutralität. Demgegenüber steht das amerikanische Denken, dass man in bestimmten Bereichen akzeptieren kann, wenn man mehr Geld hat und dafür mehr Information kaufen kann. Dieses Problem konnte die EU noch nicht lösen. Das grundsätzliche Problem ist der große Unterschied zwischen der europäischen und der amerikanischen Auffassung der Meinungsfreiheit. In Nordamerika gilt: Wer Geld hat, kann seine Meinung durch Geld äußern. In Europa gilt diese Idee jedoch nicht.

Der Gastvortag gab den Studierenden die Möglichkeit, einen Aspekt der Regulierung des Internets besser kennenzulernen und bot eine nützliche Ergänzung ihres Studiums.

Text: Szilvia Hénap

2024-4 Mai 2024 2024-6
 
 
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16 17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
 
 
Veranstaltungsnewsletter