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Good Governance und gesellschaftliche Repräsentation
Internationale Konferenz an der AUB und der Pázmány Péter Katholischen Universität

Fehlende Transparenz und zu wenig Bürgerbeteiligung werfen weite Teile der Gesellschaft in Europa den politischen Akteuren vor. Sie haben den Eindruck aus politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen ausgeschlossen zu sein. Das betrifft vor allem Entscheidungen die auf der Ebene der EU getroffen werden. Welche Möglichkeiten gibt es Bürger wieder stärker am politischen Diskurs zu beteiligen? Mit dieser Fragestellung befassten sich Wissenschaftler auf der internationalen Konferenz „Good Governance: Reforming Representation” am 20. September 2013, die gemeinsam von der Andrássy Universität Budapest (AUB) und der Pázmány Péter Katholischen Universität veranstaltet wurde.

Zum  ersten Teil der Konferenz fanden sich die Teilnehmer an der Pázmány Péter Katholischen Universität ein. Der zweite Teil der Konferenz fand an der AUB  statt.

Das erste Panel zu den theoretischen Grundlagen, welches von Balázs Schanda (Pazmány Peter Katholische Universität) geleitet wurde, beschäftigte sich mit den theoretischen Grundfragen des modernen Repräsentationsverständnisses. Die ersten beiden Vortragenden, László Komáromi (Pazmány Peter Katholische Universität) und Zoltán Tibor Pállinger (AUB) widmeten sich aus unterschiedlicher Perspektive der Frage, wie die Qualität von repräsentativer Demokratie durch die Einführung direktdemokratischer Elemente gesteigert werden könnte.

Anschließend erörterte Máté Paksy (Pazmány Peter Katholische Universität) die Wandlung des Repräsentationsverständnisses im kanadischen Québec. Das neue Verständnis der Repräsentation verschiebt sich von der bloßen Abbildung der Sozialstruktur hin zu einem System, in welchem die Repräsentanten ihre Rolle verstärkt selber interpretieren.

Das Panel fand seinen Abschluss mit zwei Vorträgen, welche den Einfluss technologischer und sozialer Innovationen auf die Repräsentation untersuchten. Janina Apostolou (AUB) ging der Frage nach den Bestimmungsgründen der Verbreitung von Bürgerhaushalten nach, während Saskia Fritzsche (FÖV Speyer) die Möglichkeiten und Potentiale der E-Participation für die Belebung der demokratischen Debatte ausleuchtete.

Das 2. Panel unter dem Titel „Repräsentation spezieller Gruppen und Interessen“, welches von Herrn Pállinger (AUB) geleitet wurde, startete mit einem Vortrag von Balázs Schanda (Pazmány Peter Katholische Universität), in welchem die Grenzen der Universalität des Wahlrechts thematisiert wurden. Schanda suchte Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Interessen von Kindern und Jugendlichen, die noch nicht wahlberechtigt sind, im politischen Prozess repräsentiert werden könnten.

Mit dem Vortrag von János Zlinszky Jr. über die ersten Erfahrungen mit dem Ungarischen Ombudsmann für Zukünftige Generationen wurde der erste Teil der Konferenz abgeschlossen. Zlinsky konnte aufzeigen, dass die Institutionalisierung des Ungarischen Ombudsmannes für Zukünftige Generationen dazu beitragen konnte, das Element der Nachhaltigkeit in der Politik zu stärken.

Christina Griessler, wissenschaftliche Mitarbeiterin der AUB eröffnete den zweiten Teil mit einem Vortrag zur jüngsten Bürgerinitiative in Irland. Die Initiative besteht aus politisch interessierten Menschen, die sich für eine stärkere Einbeziehung von Bürgern in den politischen Diskurs einsetzen. Frau Griessler erläuterte den Entstehungshintergrund der Initiative und ging darauf ein, welche Ergebnisse sie bisher erzielt hat.

Anschließend sprach Sergiu Constantin von der EURAC zum Thema Vertretung von Minderheiten in Südtirol. Herr Constanin gab zunächst einen Überblick über die besondere Situation  der autonomen Region innerhalb Italiens. Danach legte  er dar, wie in der Region sichergestellt wird, dass die deutsch-, ladinisch- und italienischsprachigen Bevölkerungsgruppen  gleichberechtigt im politischen System vertreten sind.

Das dritte Panel zu grenzüberschreitendem Wahlrecht wurde von László Komáromi geleitet. Im ersten Vortrag sprach Marcel Szabó von der Pázmány Péter Universität darüber, welche Komplikationen sich durch mögliche multiple Staatsbürgerschaften über nationale Wahlen für die EU ergeben könnten.

Judit Beke-Martos der Eötvös Loránd Universität sprach zum Thema  Bürgerrepräsentation in den USA. Sie ging dabei vor allem auf ein, welche politischen und geschichtlichen Hintergründe zur Unabhängigkeitserklärung geführt haben sowie auf die Bedeutung der Unabhängigkeitserklärung für die Entwicklung der Demokratie in den USA.

Als letzte Rednerin sprach Frau Bos von der AUB über das Wahlrecht ungarischer Staatsbürger, die außerhalb Ungarns leben wählen. Die rund drei Millionen Angehörigen der ungarischen Minderheiten in Rumänien, Serbien, der Slowakei und der Ukraine können per Post abstimmen. In Ungarn gemeldete, aber zeitweise im Ausland lebende Bürger ein ungarisches Konsulat aufsuchen müssen, um ihre Stimme abzugeben.

Auf der Konferenz wurden verschiedene Wege skizziert, wie die Beteiligung von Bürgern im politischen Diskurs verstärkt werden kann. Es wurden aber auch Grenzen und mögliche Problemfelder aufgezeigt.

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