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Die AUB ist Mitglied der Coalition for Advancing Research Assessment (CoARA)
Die AUB unterstützt die Bestrebungen des Europäischen Forschungsraumes, die Bewertung von Forschung, ForscherInnen und Forschungsinstitutionen zu reformieren. Daher ist die AUB im November 2023 CoARA beigetreten.

Wie wird die Forschungsleistung eines Wissenschaftlers/einer Wissenschaftlerin eigentlich beurteilt?Welche wissenschaftlichen Zeitschriften gelten als relevant? Wer hat bessere Chancen auf eine Förderung? Eine wichtige Komponente der Forschungsbewertung machen statistische und mathematische Methoden aus. So wird etwa die Zahl der Publikationen und der Zitationen einer/eines Forschenden herangezogen oder der Impact Factor von wissenschaftlichen Zeitschriften, in denen sie veröffentlichen, ermittelt. Für ForscherInnen bedeutet das, dass sie sich auf das Publizieren konzentrieren müssen, und zwar auf möglichst anerkannten Plattformen.


Den Druck zu Publizieren (auf Englisch heißt es „publish or perish“ – „publiziere oder stirb“) kennen auch die AUB-ForscherInnen sehr gut. Ob es um das Voranbringen der eigenen wissenschaftlichen Karriere oder die Akkreditierung unterschiedlicher Lehr- und Forschungseinrichtungen der AUB geht, regelmäßige Publikationstätigkeit ist unerlässlich. Neben einer Vielzahl an anderen beruflichen Verpflichtungen – Lehrtätigkeit, Aufgaben in der Universitätsadministration, Drittmittelakquise, Teilnahme an und Organisation von Veranstaltungen, Teilnahme an Peer Review Prozessen, usw. – und der Tatsache, dass in der akademischen Karriere befristete Verträge (und somit ein ständiges Bangen um die eigene finanzielle Stabilität) die Norm sind, ist es wenig überraschend, dass dieser Druck oft als sehr belastend empfunden wird.


Selbstverständlich ist das Teilen von Forschungsergebnissen eine wichtige Komponente der wissenschaftlichen Tätigkeit. Allerdings sind die Indikatoren, die diese Komponente ausschließlich auf quantitativer Grundlage berücksichtigen, sehr vereinfacht. Immer mehr Forschende fordern einen umfassenden, auf qualitativen Methoden basierenden Ansatz zur Forschungsbewertung, in dem quantitative Methoden ergänzend eingesetzt werden, sofern dies sinnvoll ist.


Die Europäische Kommission initiierte daher einen Reformprozess, in den bereits am Anfang über 350 Organisationen involviert waren. Darunter sind Universitäten, Forschungszentren, öffentliche und private Fördergeber, nationale und regionale Behörden, Evaluierungsagenturen und weitere Institutionen, die ein Interesse an der Reform haben. Anfang Januar 2022 wurde der Prozess zur Ausarbeitung einer Vereinbarung zur Reform der Forschungsbewertung eingeleitet. Seit Juli 2022 ist die Vereinbarung fertig und steht allen Stakeholdern zur Unterzeichnung offen. Ziel ist, eine möglichst große Zahl an Organisationen einzubinden, die sich dem Reformprozess verpflichten. Die unterzeichnenden Forschungseinrichtungen bilden die Koalition zur Weiterentwicklung der Forschungsbewertung (Coalition for Advancing Research Assesment – CoARA).


Mitglieder der Koalition verpflichten sich zu 10 Grundsätzen:

  1. Anerkennung der Vielfalt der Beiträge zur und der Laufbahnen in der Forschung in Übereinstimmung mit den Erfordernissen und der Art der Forschung,
  2. Bewertung der Forschung sollte in erster Linie auf einer qualitativen Bewertung beruhen, bei der die Überprüfung durch FachkollegInnen im Mittelpunkt steht, unterstützt durch einen verantwortungsvollen Einsatz quantitativer Indikatoren,
  3. Verzicht auf die unangemessene Verwendung von auf Zeitschriften und Veröffentlichungen basierenden Metriken bei der Forschungsbewertung, insbesondere auf die unangemessene Verwendung des Journal Impact Factor (JIF) und des h-Index,
  4. Verzicht auf die Verwendung von Rankings von Forschungsorganisationen bei der Forschungsbewertung,
  5. Bereitstellung von Ressourcen für die Reform der Forschungsbewertung in dem Maße, in dem es zur Erreichung der angestrebten organisatorischen Veränderungen erforderlich ist,
  6. Überprüfung und Entwicklung von Kriterien, Instrumenten und Verfahren zur Forschungsbewertung,
  7. Sensibilisierung für die Reform der Forschungsbewertung und transparente Kommunikation, Anleitung und Schulung zu Bewertungskriterien und -verfahren sowie zu deren Anwendung,
  8. Austausch von Praktiken und Erfahrungen, um gegenseitiges Lernen innerhalb und außerhalb der Koalition zu ermöglichen,
  9. Bekanntmachung von Fortschritten bei der Einhaltung der Grundsätze und der Umsetzung der Verpflichtungen,
  10. Bewertung von Praktiken, Kriterien und Instrumenten auf der Grundlage solider wissenschaftlicher Ergebnisse und des neuesten Standes der Forschung über Forschung, sowie die Bereitstellung von Daten für Datenerhebung und Forschung.

 

Was bedeutet die Unterzeichnung für die AUB?

Unterzeichner der Vereinbarung erklären sich bereit, bis spätestens einem Jahr nach der Unterzeichnung einen Aktionsplan zur Umsetzung der 10 Verpflichtungen zu formulieren. Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme, in welchen universitätsinternen Abläufen Forschungsbewertung eine Rolle spielt und wo eine Anpassung an die CoARA-Grundsätze angestrebt werden soll. Geprüft werden muss auch, inwieweit sich die AUB in die Koalition, deren Arbeitsgruppen und das „National Chapter“, den Verband der ungarischen Mitgliedsinstitutionen, einbringen kann. Da die gegenwärtig verwendeten Indikatoren zur Forschungsbewertung oft auch in nationalen Verfahren – beispielsweise in der Ernennung zum/zur ProfessorIn – eine Rolle spielen, kann eine Reform nur dann sinnvoll sein, wenn sie auch vom Gesetzgeber getragen wird. Hier ist ein regelmäßiger Austausch innerhalb des National Chapters sehr wichtig. Abschließend muss die AUB auch ihrer Verpflichtung nachkommen, ihre Fortschritte in der Umsetzung der 10 Verpflichtungen regelmäßig nachzuweisen, und die hierfür geeigneten Kanäle definieren.

Die AUB freut sich, Teil dieses wichtigen Reformprozesses zu sein!

Den Text der Vereinbarung sowie nähere Informationen zu CoARA finden Sie HIER.



Júlia MEDGYESI-NÉMETH

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