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Betrieb der AUB im Sommersemester 2022 (Information Nr. 36)
Informationen über den Betrieb im Sommersemester 2021/22

Für das Sommersemester haben wir uns vorgenommen, strukturell in die Präsenzform zurückzukehren. Trotz der durch die Omikron-Welle veränderten Rahmenbedingungen möchte das Rektoratskollegium an dieser Grundsatzentscheidung festhalten. Diese Umstellung erfordert von allen UniversitätsbürgerInnen Selbstverantwortlichkeit und die Einhaltung der bestehenden Regeln. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass wir nach wie vor  in der Pandemie sind, weshalb wir den Schutz von vulnerablen Personen weiterhin im Auge behalten müssen.

Im Sinne der Grundsatzentscheidung und nach ausführlicher Beratung in der außerordentlichen Senatssitzung am 20. Januar 2022 wurden folgende Entscheidungen für den Betrieb im Sommersemester 2021/22 getroffen. 

  • Weiterentwicklung der allgemeinen Hausregeln

    • 3G-Regel und deren Kontrolle
      Universitätsangehörige dürfen das Gebäude nur unter der Voraussetzung der Erfüllung der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) betreten.

      Dabei ist zu beachten, dass in Ungarn ab dem 15. Februar 2022 nur diejenigen Personen als geimpft gelten, deren Vollimpfung nicht älter als 6 Monate zurückliegt. D.h., dass diejenigen, die vor September voll geimpft waren, eine dritte Impfung (Booster-Impfung) erhalten müssen.

      Ihr Immunitätsausweis wird in der Bibliothek sowie in den Sprechstunden der Verwaltung regelmäßig kontrolliert und an der Pforte werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt.

    • Maskenpflicht und Abstandsregeln
      Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht (Mund- und Nasenschutzbedeckung) in allen geschlossenen Räumen der Universität (Vortragende dürfen während des Vortrages die Maske abnehmen). Keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske besteht während des Aufenthaltes im Hof und im Falle von MitarbeiterInnen während des alleinigen Aufenthaltes im Büro.

      In den Hörsälen während den Vorlesungen sowie in der Bibliothek ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

      An der Universität gibt es keine generellen Abstandspflichten. Wir bitten Sie jedoch - soweit möglich - einen angemessen Abstand einzuhalten.

    • Kein Zutritt bei Symptomen

      • Das Gebäude darf mit den folgenden Symptomen weiterhin nicht betreten werden: Fieber oder Temperaturerhöhung (ab 37,5°C), trockener oder produktiver Husten, Luftnot, ausgeprägte Müdigkeit bzw. Abgeschlagenheit, Halskratzen, Atembeschwerden, Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall, Übelkeit und Erbrechen. 

      • Außerdem ist das Betreten der Universität für Personen untersagt, die unter Quarantänepflicht stehen oder in den letzten 7 Tagen Kontakt zu Personen hatten, die mit dem Coronavirus infiziert sind bzw. unter Symptomen einer Ansteckung mit dem Coronavirus leiden.

    • Meldung an die AUB über COVID-19 Infektionsfälle und Quarantäne:

      • Als Institution ist die AUB den Behörden gegenüber weiterhin verpflichtet, über Infektionen und Quarantänepflichten der Hochschulangehörigen, die sich in den letzten 7 Tagen im Gebäude der Universität aufgehalten haben, eine anonyme Meldung zu geben. 

      • Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, und sich in den vorangehenden 7 Tagen im Gebäude der Universität aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Kenntnisnahme über die Infektion in den Erhebungsbogen einzutragen.

    • Monitoring
      Das Rektoratskollegium wird weiterhin die aktuellen Fallzahlen und die Situation an der Universität und in ihrem Umfeld beobachten. Um die Planungssicherheit zu erhöhen, werden periodisch Abfragen durchgeführt, um die Zweckmäßigkeit der bestehenden Regeln zu überprüfen und eventuell erforderliche Anpassungen festlegen zu können (siehe unten im Abschnitt Lehrbetrieb).

  • Lehrbetrieb
    Im Sommersemester 2022 sollen die Lehrveranstaltungen grundsätzlich in Präsenz abgehalten werden. In begründeten Fällen kann von dieser Regel abgewichen werden.
     

    • Planung der Formate der Lehrveranstaltungen
      Im Interesse möglichst weitgehender Planungssicherheit werden dazu Abfragen unter den Dozierenden durchgeführt. Eine erste Umfrage erfolgt zeitnah, um den Beginn des Semesters planen zu können. Dabei werden die für jede Lehrveranstaltung geplanten Formate für die Zeit bis zum 15. März erfragt. Die Angaben zur jeweiligen Lehrveranstaltungsform für diesen Zeitraum werden dann  vor Semesterbeginn in den Vorlesungsverzeichnissen einzelner Studiengänge sowie der Doktorschule für das Sommersemester 2021/22 aufgeführt. Die Abfragen werden regelmäßig wiederholt und allfällige Änderungen werden zeitgerecht kommuniziert.

    • Verhinderung von Studierenden und DoktorandInnen
      Diejenigen Studierenden und DoktorandInnen, die aus qualifizierten Gründen - semesterweise (bei permanenter Vulnerabilität) oder im Falle einzelner Erkrankungen oder des Verbots, das Gebäude zu betreten (vgl. oben) bei einzelnen Erkrankung(en) - nicht persönlich an den Lehrveranstaltungen teilnehmen können, sollen individuell mit den jeweiligen Kursverantwortlichen Kontakt aufnehmen und ihre Teilnahme, bzw. die Möglichkeit der individuellen Aufarbeitung des Lehrstoffs klären. Die Lehrenden werden gebeten, den Betroffenen eine Möglichkeit zu geben, die Kurse zu absolvieren.

  • Sonstige Informationen

    • Die Kossutheria und der PC-Raum werden ab dem 7. Februar wieder geöffnet, d.h. sie können ohne vorherige Buchung genutzt werden.

    • Die Bibliothek wird ab dem 7. Februar ebenso wieder geöffnet. Weitere Informationen zum Zeitpunkt sowie zu weiteren Details werden Sie direkt von der Bibliothek erhalten.

    • Die Gremiensitzungen werden im Sommersemester bis auf Weiteres online abgehalten.

    • Die MitarbeiterInnen der Verwaltung werden ab dem 7. Februar zwei Tage an der AUB und drei Tage im Home Office arbeiten. 

    • Die Sprechstunden der Verwaltung werden ab dem 7. Februar sowohl persönlich als auch online stattfinden. Eine vorherige Terminbuchung ist erforderlich. Bei der Inanspruchnahme von Präsenzdienstleistungen der Bibliothek sowie der persönlichen Sprechstunden des Studien- und des Finanzreferates, der Referentin der Doktorschule und der Referentin für Erasmus und Internationales muss den Mitarbeiterinnen der Immunitätsausweis vorgelegt werden.

  • Veranstaltungen

    • Extracurriculare AUB-Veranstaltungen: In den Räumlichkeiten können diese Veranstaltungen der AUB mit vorheriger Genehmigung durch das Rektoratskollegium (Antrag an: rektoratsassistenz@andrassyuni.hu) unter Einhaltung der geltenden Schutzmaßnahmen stattfinden. 

      • Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen ist an die 3G-Regel geknüpft. Für die Teilnahme an solchen Veranstaltungen ist das Vorzeigen eines entsprechenden Nachweises erforderlich. 

      • Die Anzahl der TeilnehmerInnen ist grds. nicht begrenzt. Es gibt keine konkreten Abstandsregeln. Jedoch ist der übliche Abstand von 1,5 Metern - falls die TeilnehmerInnenzahl dies zulässt - empfehlenswert.

      • Während des Vortrages besteht für die ZuhörerInnen Maskenpflicht (FFP2).

      • Nach Möglichkeit sind Empfänge zu vermeiden. Sollte ausnahmsweise ein Empfang stattfinden, so kann dabei auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. 

    • Externe Veranstaltungen (Vermietung der AUB-Räume) können in den Räumlichkeiten der AUB unter Einhaltung der in Ungarn geltenden Schutzmaßnahmen stattfinden. Diese werden vom Veranstalter geprüft bzw. gewährleistet. Grundsätzlich gilt Maskenpflicht im Gebäude der AUB (also im Flur, Treppenhaus, Toilette im hinteren Bereich). Im gemieteten Raum darf der Veranstalter davon abweichen.

Prof. Dr. Zoltán Tibor Pállinger

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