Interesse an einem Studium?

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Ausnahmezustand an der AUB (Information Nr. 7)
Gemäß der Regierungsverordnung 211/2020 (V.16.) können auch in Budapest unter bestimmten Umständen auf Grundlage einer Entscheidung des Rektors ab dem 18. Mai 2020 die Studierenden Universitätsgebäude wieder betreten.

Dabei sind weiterhin unbedingt Maßnahmen zur Eindämmung der Übertragung des Virus, insbes. die Einhaltung des Mindestabstandes sicherzustellen.

Da die Reisebeschränkungen an den europäischen Binnengrenzen weiterhin bestehen und sich ein Teil unserer Studierenden und Dozierenden im Ausland aufhält, hat das Rektoratskollegium die Entscheidung getroffen, aus Gleichbehandlungsgründen das Sommersemester wie gehabt im Formen des Fernstudiums weiterzuführen. D.h. dass der Lehr- und Prüfungsbetrieb (einschließlich der Semester-, Aufnahme- und Abschlussprüfungen) weiterhin so abläuft, wie bislang kommuniziert. Ein weiterer Grund für diese Entscheidung ist, dass weiterhin das Gebot besteht, persönliche Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken. Außerdem werden nach Informationen des zuständigen Ministeriums die Universitäten in Kürze weitere Regelungen erhalten.

Die Möglichkeiten für ein zukünftiges Betreten von Teilen des Gebäudes (z.B. in Bezug auf die Nutzung der Bibliothek) werden derzeit geprüft. Wir werden Sie so schnell wie möglich informieren, wenn Teile des Gebäudes für Zwecke des Studiums wieder geöffnet werden.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Das Rektoratskollegium

 

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