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Ausnahmezustand an der AUB (Information Nr. 30)
Informationen über die an der AUB bis auf Weiteres geltenden Hausregeln im Wintersemester 2021
  1. Allgemeine Hausregeln

  • Das Gebäude darf mit den folgenden Symptomen nicht betreten werden: Fieber oder Temperaturerhöhung (ab 37,5°C), trockener oder produktiver Husten, Luftnot, ausgeprägte Müdigkeit bzw. Abgeschlagenheit, Halskratzen, Atembeschwerden, Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall, Übelkeit und Erbrechen. 

  • Außerdem ist das Betreten der Universität für Personen untersagt, die unter Quarantänepflicht stehen oder in den letzten 10 Tagen Kontakt zu Personen hatten, die mit dem Coronavirus infiziert sind, oder die unter Coronavirus-bedingter Quarantäne stehen.

  • Betreten des Gebäudes für Universitätsangehörige erfolgt nur unter der Voraussetzung der Erfüllung der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).  Um diese Regel umzusetzen, müssen alle Universitätsangehörige eine Online-Erklärung ausfüllen und damit die Eintrittsvoraussetzungen einmalig zum Semesterbeginn zur Kenntnis nehmen. Bitte beachten Sie, dass die Einhaltung der Regeln stichprobenartig kontrolliert wird. 

  • Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht (Mund- und Nasenschutzbedeckung) in geschlossenen Räumen der Universität (Vortragende dürfen während des Vortrages die Maske abnehmen). Keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske besteht während des Aufenthaltes im Hof und im Falle von MitarbeiterInnen während des alleinigen Aufenthaltes im eigenen Büro.

  • Als Institution sind wir weiterhin gegenüber den Behörden verpflichtet, über Infektionen und Quarantänepflichten der Universitätsangehörigen, die sich in den letzten 10 Tagen im Gebäude der Universität aufgehalten haben, eine anonyme Meldung zu geben. Falls Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben und sich in den vorangehenden 10 Tagen im Gebäude der Universität aufgehalten haben, müssen Sie sich unverzüglich nach der Kenntnisnahme über die Infektion in den folgenden Erhebungsbogen eintragen.

  1. Lehrbetrieb

  • Die Lehrveranstaltungen werden grds. in Präsenz abgehalten, im Einzelfall kann auf innovative Formen hybrider Lehre mit Online-Elementen ausgewichen werden. Hier finden Sie die Vorlesungsverzeichnisse einzelner Studiengänge für das Wintersemester 2021/22, die auch die konkreten Angaben über die jeweilige Lehrveranstaltungsform enthalten. Erstsemester können sich hier (Ausnahmezustandmail Nr. 4) über die technischen Voraussetzungen der Teilnahme an einer Online-Lehrveranstaltung informieren.

  • Für die in Präsenz stattfindenden Lehrveranstaltungen können alle Hörsäle genutzt werden. Es gibt keine Abstandregel, falls jedoch der übliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, ist dies zu empfehlen.

  • Zwischen den Präsenzlehrveranstaltungen ist die einstündige Pause zur Belüftung der Hörsäle zu verwenden. Dazu wird die Lüftungsanlage jeweils auf Maximallast gestellt. Für die Zeit der Pause müssen die Studierenden/DoktorandInnen und Dozierenden die Hörsäle verlassen.

  • Bei allen Präsenzlehrveranstaltungen müssen von den Dozierenden Anwesenheitslisten geführt werden (kein Umlauf einer Unterschriftsliste) - diese müssen bei den Studiengangsreferentinnen abgeholt und sofort nach der LV bei der zuständigen Studiengangsreferentin abgegeben werden.

  • Die Präsenzveranstaltungen sollen - wie im Senat besprochen - aufgezeichnet werden. Die Videos sollten innerhalb von 48 Stunden von den Dozierenden den betroffenen Studierenden freigegeben werden. 

  • Eine Live-Übertragung aus dem Hörsaal ist nicht vorgesehen, da die Netzwerkbandbreite hierfür nicht ausreicht. Diejenigen, die nachweislich nicht an einer Präsenzveranstaltung teilnehmen können, haben  durch die Aufzeichnung aber die Möglichkeit, die Veranstaltungen  nachzuarbeiten.

  • Studierende, die aus objektiven Gründen nicht an einer Präsenzlehrveranstaltung teilnehmen können, sollen dies dem/der  Dozierenden im Voraus mitteilen.

  1. Anwesenheit der VerwaltungsmitarbeiterInnen an der AUB

  • Die MitarbeiterInnen der Verwaltung werden bis auf Widerruf mindestens dreimal in der Woche an der AUB sein und an den restlichen Tagen im Home Office arbeiten.

 

  1. Bibliothek

  • Die Beschränkungen in der Bibliothek werden grds. aufgehoben. Im Lesebereich können die BesucherInnen alle vorhandenen Sitzplätze verwenden. 

  • Diejenigen, die sich länger als 15 Minuten in der Bibliothek aufhalten, müssen sich in eine Anwesenheitsliste eintragen.

 

  1. Veranstaltungen

  • Extracurriculare AUB-Veranstaltungen

    In den Räumlichkeiten können diese Veranstaltungen der AUB unter Einhaltung der geltenden Schutzmaßnahmen stattfinden. 

  • Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen ist an die 3G-Regel geknüpft. Das Vorzeigen eines entsprechenden Nachweises ist beim Betreten des Gebäudes erforderlich. 

  • Die Anzahl der TeilnehmerInnen ist grds. nicht begrenzt. Es gibt keine Abstandsregeln. Jedoch ist der übliche Abstand von 1,5 Metern - falls die TeilnehmerInnenzahl dies zulässt - empfehlenswert.

  • Während des Vortrages besteht für die ZuhörerInnen Maskenpflicht, bei einem Empfang kann darauf verzichtet werden.

  • Grds. sollten in den geschlossenen Räumen der AUB keine Empfänge stattfinden, Ausnahmen werdem vom Rektoratskollegium auf  begründeten Antrag (rektoratsassistenz@andrassyuni.hu) hin gewährt.

  • Externe Veranstaltungen (Vermietung der AUB-Räume)
    Diese Veranstaltungen können in den Räumlichkeiten der AUB unter Einhaltung der in Ungarn geltenden Schutzmaßnahmen stattfinden. Diese werden vom Veranstalter geprüft bzw. gewährleistet.

    Grundsätzlich gilt Maskenpflicht im Gebäude der AUB (also im Flur, Treppenhaus, Toilette im hinteren Bereich). Im gemieteten Raum darf der Veranstalter davon abweichen.

Prof. Dr. Zoltán Tibor Pállinger

Rektor

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