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Ausnahmezustand an der AUB (Information Nr. 29)
Informationen über die Präsenzlehre

Gestern hat der Senat über den Lehrbetrieb im Wintersemester 2021/22 beraten. Dabei wurden unterschiedliche Optionen vorgestellt, die von einem vollständigen Präsenzbetrieb über hybride Lehre und eingeschränkte Präsenz bis zur Online-Lehre reichten. 

Die gewichtete Diskussion hat gezeigt, dass eine weitgehende Annäherung an das Präsenzmodell angestrebt wird.

In diesem Kontext präferiert die Studierendenschaft die vollständige Präsenzlehre, während die Lehrenden überwiegend das Hybridmodell bevorzugen. Angesichts dieser Interessenlage hat der Rektor eine weitgehende Rückkehr in den Präsenzbetrieb beschlossen. 

Sollte es einem Mitglied des Stammpersonals aus objektiven Gründen nicht möglich sein, Lehrveranstaltungen in Präsenz abzuhalten, kann im Einzelfall auf innovative Formen hybrider Lehre mit Online-Elementen ausgewichen werden (z.B. alternierende Lehrveranstaltung Präsenz/Online; Gruppenteilungen; usw.). 

Externe Lehrkräfte, die die Abhaltung von Veranstaltungen von vorneherein nur im Onlinebetrieb zugesagt haben, sind von diesen Bestimmungen nicht betroffen. 

Um einen geregelten Übergang in den Präsenzbetrieb zu ermöglichen, können die Veranstaltungen der ersten beiden Wochen der regulären Vorlesungszeit online durchgeführt werden.

Dabei sind folgende Hausregeln einzuhalten: 

  • Das Gebäude darf mit den folgenden Symptomen nicht betreten werden: Fieber oder Temperaturerhöhung (ab 37,5°C), trockener oder produktiver Husten, Luftnot, ausgeprägte Müdigkeit bzw. Abgeschlagenheit, Halskratzen, Atembeschwerden, Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall, Übelkeit und Erbrechen. Außerdem ist das Betreten der Universität für Personen untersagt, die unter Quarantänepflicht stehen oder in den letzten 10 Tagen Kontakt zu Personen hatten, die mit dem Coronavirus infiziert sind bzw. unter Symptomen einer Ansteckung mit dem Coronavirus leiden oder unter Coronavirus-bedingter Quarantäne stehen.
  • Eintritt in das Gebäude nur unter der Voraussetzung der Erfüllung der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).
  • Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht (Mund- und Nasenschutzbedeckung) in geschlossenen Räumen der Universität. (Dozierende dürfen während des Vortrages die Maske abnehmen).

In den kommenden Tagen wird in Absprache mit den Lehrkräften festgelegt, welche Lehrveranstaltungen in welcher Form durchgeführt werden.

In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Pandemie können diese Regeln im weiteren Verlauf des Semesters angepasst werden.

Prof. Dr. Zoltán Tibor Pállinger Rektor

 

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