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Nachrichten

Ausnahmezustand an der AUB (Information Nr. 26.)
Informationen über die derzeit geltenden Coronaregeln in Ungarn und an der AUB
  • Impfung in Ungarn

Am 19. Juni startete in Ungarn die Impfung ausländischer Personen ohne TAJ-Nummer. Diejenigen, die über keine TAJ-Nummer verfügen, sich aber für eine Impfung in Ungarn registriert haben, erhalten eine E-Mail mit einer sog. PID-Nummer, mit deren Hilfe (und mit der bei der Registrierung angegebenen Ausweisnummer)  online - hier bzw. hier - ein Impftermin  reserviert werden kann.  Bei der Terminbuchung kann auch der Impfort ausgewählt werden. Für bestimmte Auslandsreisen wird eine englische Fassung der bei der Impfung erhaltenen Bescheinigung benötigt. Automatisch wird die Impfbescheinigung nur auf Ungarisch ausgestellt, die zweisprachige Version muss von den Geimpften gesondert beantragt werden. Die Ausstellung der zweisprachigen Bescheinigung erfolgt beim Impfort, oder beim Hausarzt.

Über die Handhabung eines Europäischen Impfausweises in Ungarn werden wir genauere Informationen  nachreichen. 

  • Einreise nach Ungarn

Mit Wirkung ab dem 23.06.2021 wurde die Regierungsverordnung Nr. 408/2020 (VIII.30.) über die Einreisebeschränkungen folgendermaßen geändert: Die Einreisebeschränkungen und die Quarantänepflicht betreffen - unabhängig von der Staatsangehörigkeit - diejenigen Personen nicht, die über Österreich, Rumänien, Serbien, Kroatien, die Slowakei oder Slowenien nach Ungarn einreisen. 

Für die Einreise nach Ungarn über den Luftweg, bzw. für die Einreise aus der Ukraine gelten jedoch weiterhin die bisherigen Einreisebeschänkungen

  • Neue Regel für den Hof

Im Hof können - nach Genehmigung des Rektoratskollegiums - Veranstaltungen mit mehr als 10 Teilnehmern organisiert werden. Die Anträge sind spätestens 10 Tage vor dem geplanten Termin an rektoratsassistenz@andrassyuni.hu einzureichen. 

  • Maskenpflicht

Im Flur, in den Aufenthaltsräumen, in der Kossutheria, in den Hörsälen und in der Bibliothek besteht an der AUB weiterhin uneingeschränkte Maskenpflicht.

Für die MitarbeiterInnen der AUB gilt in den Büros:

  • wenn alle Anwesenden zweimal geimpft sind, kann man vom Tragen der Maske absehen, wenn alle Anwesenden damit einverstanden sind.

  • wenn jemand anwesend ist, der/die nicht beide Impfungen erhalten hat oder keine diesbezügliche Informationen vorliegen, ist das Tragen einer Maske zwingend erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Das Rektoratskollegium
 
2024-2 März 2024 2024-4
 
 
 
 
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