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Ausnahmezustand an der AUB (Information Nr. 21.)
Informationen über die Entscheidung des Rektors

Auf Grundlage der Beratungen in der Senatssitzung vom 18. März 2021 hat der Rektor entschieden, den ausschließlichen Onlinelehrbetrieb der AUB bis zum 2. Mai 2021 fortzusetzen. Auch die bisherigen Regeln in Bezug auf die Präsenz und die Dienstleistungen der Verwaltung (Home-Office, Sprechstunden, Bibliothek, etc.) bleiben bis zu diesem Datum unverändert.

Das Rektoratskollegium

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