Ziel des Stipendiums:
Förderung besonders begabter Masterstudierenden, die sowohl im Rahmen ihrer Studien als auch im wissenschaftlichen Leben und außeruniversitär herausragende Leistungen aufweisen.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Das Hochschulstipendium des Ungarischen Staates können Studierende des Masterstudiums – unabhängig von der Finanzierungsform ihres Studienplatzes – erhalten, wenn sie in dem akademischen Jahr 2021/22
Es werden ferner folgende Tätigkeiten berücksichtigt:
Alle Leistungen müssen mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
Verfahren:
Das Hochschulstipendium des Ungarischen Staates kann im Wege der Bewerbung auf eine öffentliche Ausschreibung erhalten werden. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Bescheinigungen sind beim Studienreferat abzugeben.
Die Bewertung der eingereichten Bewerbungen nimmt der Prorektor für Lehre und Studierende vor. Im Rahmen der ihm durch den Senat übertragenen Kompetenz reicht der Rektor bei dem für Bildung zuständigen Minister bis zum 1. August des jeweiligen Jahres einen Vorschlag über die Vergabe des Stipendiums ein.
Rechtsbehelfsverfahren:
Gegen das beschlossene Ranking kann wegen Verstoßes gegen die Rechtsvorschriften bzw. gegen die Ordnungen der AUB Widerspruch erhoben werden. Der den Rechtsverstoß genau beschreibende Widerspruchsantrag kann binnen 15 Tagen nach Bekanntgabe bzw. – in Ermangelung einer Bekanntgabe – nach Kenntnisnahme an die Rechtsbehelfskommission der Einrichtung adressiert bei dem Studienreferat eingereicht werden.
Sonstiges:
Das für ein Studienjahr zuerkannte Hochschulstipendium des Ungarischen Staates kann nur im selben Studienjahr ausgezahlt werden. Wird das studentische Rechtsverhältnis der / des Studierenden während des Studienjahres aufgelöst oder passiviert, kann ihr / ihm das Hochschulstipendium des Ungarischen Staates nicht weiter ausgezahlt werden. Studierende können ein Hochschulstipendium des Ungarischen Staates an einer einzigen Hochschuleinrichtung erhalten. Sofern mehrere Einrichtungen die Förderung derselben Person vorschlagen, erhält die / der Studierende das Hochschulstipendium des Ungarischen Staates an jener Einrichtung, mit welcher sie / er zuerst ein studentisches Rechtsverhältnis begründet hat. Das Hochschulstipendium des Ungarischen Staates schließt das Studienstipendium nicht aus.
Budapest, den 30.05.2022
Prof. Dr. Zoltán Tibor PÁLLINGER
Rektor