Verdachts- bzw. Quellfall:
- Definition Verdachtsfall:
Symptome wie Fieber oder Temperaturerhöhung (über 37,5°C), trockener oder produktiver Husten, Luftnot und ausgeprägte Müdigkeit bzw. Abgeschlagenheit, Halskratzen, Atembeschwerden, Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns, Durchfall, Übelkeit oder Erbrechen.
Im Falle von einschlägigen Symptomen wird empfohlen, sofort telefonisch einen Arzt (idealerweise den Hausarzt) zu konsultieren, um abzuklären, ob tatsächlich ein Verdachtsfall vorliegt. Auf der Seite der Deutschen Botschaft Budapest kann man sich über deutschsprachige ÄrztInnen in Ungarn informieren. Eine Ärzteliste ist unter folgendem Link zu finden.
- Wenn die Symptome mild verlaufen und keine Krankenhausbehandlung nötig ist und der Patient/die Patientin zu Hause isoliert werden kann, wird er oder sie zu Hause unter Quarantäne gestellt;
- Wenn die Symptome schwerwiegend sind (z.B. schwere Atemnot, Lungenentzündung) und/oder der Patient/die Patientin zu einer Risikogruppe gehört (ältere Menschen, chronisch Kranke) oder nicht zu Hause unter Quarantäne gestellt werden kann (z. B. weil er oder sie bei einem älteren, kranken Verwandten lebt), ruft der Hausarzt einen speziellen Krankenwagen, der ihn oder sie ins Krankenhaus bringt.
Wie lange dauert die Quarantäne?
Wenn bei der betreffenden Person Symptome einer Corona-Infektion aufgetreten sind, dann müssen die folgenden Bedingungen erfüllt werden damit die Quarantäne aufgehoben werden kann:
- der Patient hat seit mindestens 3 Tagen kein Fieber mehr,
- die Atemwegsbeschwerden sind abgeklungen,
- es sind mindestens 10 Tage seit dem Auftreten der ersten Symptome vergangen.
Wenn die erkrankte Person keine Symptome hatte, kann die Isolierung am 10. Tag nach der Bestätigung der Infektion (an dem Tag an dem der Test durchgeführt wurde) aufgehoben werden. Danach gilt die Person offiziell als genesen, das bedeutet, dass der Arzt grds. verpflichtet ist, das zu bestätigen. Bleibt die Ansteckungsgefahr noch bestehen, muss die Quarantäne aufrechterhalten werden. Die Quarantäne wird in jedem Fall von dem behandelnden Arzt aufgehoben.
- Betreten des Gebäudes im Falle eines Verdachtsfalls
Das Gebäude der AUB darf ab Symptombeginn mindestens für 10 Tage nicht betreten werden. Nach Abklingen der Symptome soll das Gebäude fünf Tage lang nicht aufgesucht werden (ärztliche Empfehlung auch zum Eigenschutz).
Falls keine Symptome mehr vorliegen, kann das Gebäude bei einem negativen PCR-Test ab dem folgenden Tag nach Mitteilung des Testergebnisses wieder betreten werden.
- Verpflichtende Meldung des Verdachtsfalls über das entsprechende
Online-Formular der AUB:
- Erforderliche Angaben:
- Name
- Studiengang
- Adresse des aktuellen Aufenthaltortes
- Telefonnummer
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Art der Symptome (freiwillige Angabe)
- Datum des Symptombeginns
- In den letzten beiden Tagen vor Auftreten der Symptome besuchte Lehrveranstaltungen
- Besondere Kontakte an der AUB in dieser Zeit;
- Falls vorhanden: Datum eines positiven Testergebnisses;
- Quarantänefall im Haushalt: Was ist der Grund für die Quarantäne? Dauer der Quarantäne.
Die eingehenden Meldungen werden zentral verwaltet (Meldung an die zuständigen Behörden (BFKH VI. Kerületi Hivatala Népegészségügyi Osztály), Kontaktverfolgung, Information an die Betroffenen).
Im Falle von Symptomen sollen sich Studierende bei ihrem Hausarzt telefonisch melden. Haben sie keinen Hausarzt in Ungarn, so können sie sich beispielsweise hier testen lassen:
Wenn der Test von Ihrem Hausarzt angeordnet wurde, wird er von dem Rettungsdienst durchgeführt und ist kostenlos. Wenn der Test nicht von dem Hausarzt verordnet wurde, dann kann man sich kostenpflichtig testen lassen. Bei einem positiven Antigen-Schnelltest sind keine weiteren Tests erforderlich, die Infektion ist bestätigt, bei einem negativen Test kann nach Ermessen des behandelnden Arztes ein PCR-Test veranlasst werden. Bei nicht auswertbaren Ergebnissen muss ein PCR-Test durchgeführt werden. Die PCR-Tests müssen im Abstand von mindestens 48 Stunden, aber innerhalb von 5 Tagen durchgeführt werden.
Die Tests haben einen staatlich festgelegten fixen Preis, der Preis ist also gleich hoch unabhängig davon, ob man sich in einer privaten Klinik oder in einem staatlichen Krankenhaus testen lässt. Bitte beachten: An der Semmelweis Universitäten können sich Studierende nur anlässlich ihrer Einreise nach Ungarn testen lassen!
Im Falle eines positiven Tests ist die Teststelle verpflichtet, die personenbezogenen Angaben der positiv getesteten Person an die Epidemiologische Behörde weiterzuleiten. Aufgrund dieser Information wird die Behörde Kontakt mit der positiv getesteten Person aufnehmen und die offizielle Quarantäne anordnen. Eine Aufhebung der Quarantäne wird ebenfalls von dieser Behörde den betroffenen Personen per offiziellem Bescheid mitgeteilt.
Für externe Dozierende wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung dringend empfohlen. Für die Übernahme der Kosten einer nicht angetretenen Reise zu einer Lehrveranstaltung benötigen wir ein ärztliches Attest.