Interesse an einem Studium?

Personalmobilität

 

Personalmobilität für Lehr- und Unterrichtszwecke (STA)

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen und Aufenthalte ausländisches Unternehmenspersonals an deutschen Hochschulen.

Informationen bezüglich der Personalmobilität für Lehr- und Unterrichtszwecke (STA) finden Sie in den aufklappbaren Inhalten:

Was ist Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA)?

Outgoing-Dozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, das Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten).

Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (7 Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet.

 

Weitere Ziele und Vorteile:

  • berufliche und persönliche Weiterentwicklung des Dozenten/ der Dozentin
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Umfang und Inhalt der Lehrangebote verbreitern und bereichern
  • Studierenden, die nicht an Mobilitätsprogrammen teilnehmen können, die Möglichkeit zu geben, von Kenntnissen und Fachwissen der Dozenten von Hochschulen aus anderen europäischen Ländern zu profitieren
  • die Verbindungen zwischen den Hochschulen aus verschiedenen Ländern festigen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
  • den Austausch von Fachwissen und Erfahrung hinsichtlich verschiedener pädagogischer Methoden fördern

 

Was sind die Voraussetzungen für STA?
  • Bewerben können sich angehörige folgenden Personengruppen: Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule, wissenschaftliche Mitarbeiter, Doktoranden, die in der Lehre tätig sind.

  • Das Erasmus-Partnerhochschulen der AUB muss eine Universität sein, mit der die AUB über einen Erasmus-Partnerschaftsvertrag verfügt. Reiseziel darf nicht im Land des Heiminstituts  und nicht im Land des Wohnortes gewählt werden.
  • Aufenthaltsdauer zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten!).
  • Das Mindestunterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (7 Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet.

 

 

Wie setzt sich die Finanzierung für STA zusammen?

Die finanzielle Förderung für das Budget 2018 orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und setzt sich aus einer Aufenthaltspauschale sowie einer Entfernungspauschale zusammen.

  • Entfernungspauschale (Entfernungsrechner), und Zahlung einer Aufenthaltspauschale nach den Länderkategorien für Personalmobilität.

10 – 99 Km 20 €

100 – 499 Km 180 €

500 – 1 999 Km 275 €

2 000 – 2 999 Km 360 €

3 000 – 3 999 Km 530 €

4 000 – 7 999 Km 820 €

 

  • Zahlung einer Aufenthaltspauschale nach den Länderkategorien für Personalmobilität

Irland, Großbritannien, Finnland, Norwegen, Island - 170 € / Tag (ab dem 15. Tag 119€)

Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Malta, Portugalien - 140 € / Tag (ab dem 15. Tag 98€)

Estland, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Poland, Rumanien, Türkei, Litauen - 110 € / Tag (ab dem 15. Tag 77€)

Wie läuft die Bewerbung bei STA ab?

1. Bewerbung: Wenden Sie sich an Ihre Vorgesetzten mit der Begründung der Mobilität. Die formlose (Brief/Fax/E-Mail als PDF) Zustimmung der Vorgesezte und  der Gastuniversität  soll eingeholt werden. 

 

2. Einreichung der formlose Unterlagen: Fortlaufend elektronisch an erasmus@andrassyuni.hu.

 

3. Auswahl: Die endgültige Auswahl trifft der Prorektor.

 

4. Mobility- und Grant Agreement: Die Dokumente werden zur Verfügung gestellt.

 

5. Finanzierung: Nach Unterschrift des Grant Agreements. 

 

6. Letter of Confirmation am letzten Tag der Mobilität des Gastinstituts unterschreiben lassen, nach der Reise beim Erasmusbüro abgeben.

 

7. Erasmus Plus Online-Fragebogen, welchen Sie ein paar Wochen nach der Reise per E-Mail erhalten werden, soll ausgefüllt werden.

 

 

 

Personalmobilität für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (STT)

Zur Hochschulpersonalmobilität aus allen Bereichen der Universität finden Sie weitere Informationen in den folgenden aufklappbaren Inhalten.

Zur finanziellen Förderung der Personalmobilitäten (STT) finden Sie Angaben unten.

Was ist Mobilität für Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)?

Im ERASMUS+ Programm können Mitarbeiter/-innen aus allen Bereichen einer Universität gefördert werden. Beispiele: die allgemeine und technische Verwaltung, Bibliotheken, Fachbereiche, Fakultäten, Finanzen, International Office, Öffentlichkeitsarbeit, Studierendenberatung, Technologie und Transfer.

Mit der Reise haben Sie die Möglichkeit, die Partnerhochschulen kennen zu lernen, interessante Einblicke in die Arbeitsabläufe zu gewinnen und vielleicht Anregungen für Ihre eigene Arbeit an der AUB zu bekommen. Auch persönliche internationale Kontakte für einen zukünftigen Austausch können geknüpft werden.

 

Vorteile:

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmenten Programms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
Was sind die Voraussetzungen für STT?
  • Teilnehmer des Programms können alle Beschäftigen der Universität sein.

  • Aufenthaltsort: Zwischen der AUB und dem Empfängerinstitut muss kein Vertrag bestehen.
  • Aufenthaltsdauer zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten!).
  • Weiterbildungsformate können durch Hospitation, Teilnahme an Staff Training weeks, Teilnahme an Workshops, Teilnahme an Sprachkursen, Job Shadowing und Mitwirkung an Curricula-Entwicklung durchgeführt werden.

 

Wie setzt sich die Finanzierung für STT zusammen?

Die finanzielle Förderung für das Budget 2018 orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und setzt sich aus einer Aufenthaltspauschale sowie einer Entfernungspauschale zusammen.

  • Entfernungspauschale (Entfernungsrechner), und Zahlung einer Aufenthaltspauschale nach den Länderkategorien für Personalmobilität.

10 – 99 Km 20 €

100 – 499 Km 180 €

500 – 1 999 Km 275 €

2 000 – 2 999 Km 360 €

3 000 – 3 999 Km 530 €

4 000 – 7 999 Km 820 €

 

  • Zahlung einer Aufenthaltspauschale nach den Länderkategorien für Personalmobilität

Irland, Großbritannien, Finnland, Norwegen, Island - 170 € / Tag (ab dem 15. Tag 119€)

Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Malta, Portugalien - 140 € / Tag (ab dem 15. Tag 98€)

Estland, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Poland, Rumanien, Türkei, Litauen - 110 € / Tag (ab dem 15. Tag 77€)

Wie läuft die Bewerbung für STT ab?
  1. Bewerbung: Die formlose Zustimmung (Brief/Fax/E-Mail als PDF) der Vorgesetzten und der Gastuniversität soll eingeholt werden. Wenden Sie sich an Ihre Vorgesetzten oder an Ihre/n DezernatsleiterIn mit der Begründung der Mobilität. Ihr/e DezernatsleiterIn wird die Entscheidung des Kabinetts einholen und Ihnen die Entscheidung mitteilen. 
  2. Einreichung der formlosen Zustimmung/Unterlagen: Fortlaufend. Die Unterlagen sollen elektronisch eingereicht werden: erasmus@andrassyuni.hu.
  3. Auswahl: Die endgültige Auswahl trifft der Prorektor.
  4. Ausfüllung des Mobility- und Grant Agreements: Die Dokumente werden zur Verfügung gestellt. Sie müssen ausgefüllt und an erasmus@andrassyuni.hu gesendet werden. 
  5. Überweisung der Förderung: Dies erfolgt erst nach der Unterschrift des Mobility- und Grant Agreements. 
  6. Letter of Confirmation muss am letzten Tag der Mobilität vom jeweiligen Gastinstitut unterschrieben werden und nach der Heimreise im Erasmusbüro abgegeben werden.
  7. Erasmus Plus online Fragebogen, welchen Sie innerhalb einiger Wochen nach Ihrem Auslandsaufenthalt per E-Mail erhalten, soll ausgefüllt werden.
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