Personalmobilität für Lehr- und Unterrichtszwecke (STA)
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen und Aufenthalte ausländisches Unternehmenspersonals an deutschen Hochschulen.
Informationen bezüglich der Personalmobilität für Lehr- und Unterrichtszwecke (STA) finden Sie in den aufklappbaren Inhalten:
Outgoing-Dozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, das Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten).
Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (7 Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet.
Weitere Ziele und Vorteile:
Bewerben können sich angehörige folgenden Personengruppen: Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule, wissenschaftliche Mitarbeiter, Doktoranden, die in der Lehre tätig sind.
Die finanzielle Förderung für das Budget 2018 orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und setzt sich aus einer Aufenthaltspauschale sowie einer Entfernungspauschale zusammen.
10 – 99 Km 20 €
100 – 499 Km 180 €
500 – 1 999 Km 275 €
2 000 – 2 999 Km 360 €
3 000 – 3 999 Km 530 €
4 000 – 7 999 Km 820 €
Zahlung einer Aufenthaltspauschale nach den Länderkategorien für Personalmobilität
Irland, Großbritannien, Finnland, Norwegen, Island - 170 € / Tag (ab dem 15. Tag 119€)
Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Malta, Portugalien - 140 € / Tag (ab dem 15. Tag 98€)
Estland, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Poland, Rumanien, Türkei, Litauen - 110 € / Tag (ab dem 15. Tag 77€)
1. Bewerbung: Wenden Sie sich an Ihre Vorgesetzten mit der Begründung der Mobilität. Die formlose (Brief/Fax/E-Mail als PDF) Zustimmung der Vorgesezte und der Gastuniversität soll eingeholt werden.
2. Einreichung der formlose Unterlagen: Fortlaufend elektronisch an erasmus@andrassyuni.hu.
3. Auswahl: Die endgültige Auswahl trifft der Prorektor.
4. Mobility- und Grant Agreement: Die Dokumente werden zur Verfügung gestellt.
5. Finanzierung: Nach Unterschrift des Grant Agreements.
6. Letter of Confirmation am letzten Tag der Mobilität des Gastinstituts unterschreiben lassen, nach der Reise beim Erasmusbüro abgeben.
7. Erasmus Plus Online-Fragebogen, welchen Sie ein paar Wochen nach der Reise per E-Mail erhalten werden, soll ausgefüllt werden.
Personalmobilität für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (STT)
Zur Hochschulpersonalmobilität aus allen Bereichen der Universität finden Sie weitere Informationen in den folgenden aufklappbaren Inhalten.
Zur finanziellen Förderung der Personalmobilitäten (STT) finden Sie Angaben unten.
Im ERASMUS+ Programm können Mitarbeiter/-innen aus allen Bereichen einer Universität gefördert werden. Beispiele: die allgemeine und technische Verwaltung, Bibliotheken, Fachbereiche, Fakultäten, Finanzen, International Office, Öffentlichkeitsarbeit, Studierendenberatung, Technologie und Transfer.
Mit der Reise haben Sie die Möglichkeit, die Partnerhochschulen kennen zu lernen, interessante Einblicke in die Arbeitsabläufe zu gewinnen und vielleicht Anregungen für Ihre eigene Arbeit an der AUB zu bekommen. Auch persönliche internationale Kontakte für einen zukünftigen Austausch können geknüpft werden.
Vorteile:
Teilnehmer des Programms können alle Beschäftigen der Universität sein.
Die finanzielle Förderung für das Budget 2018 orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und setzt sich aus einer Aufenthaltspauschale sowie einer Entfernungspauschale zusammen.
10 – 99 Km 20 €
100 – 499 Km 180 €
500 – 1 999 Km 275 €
2 000 – 2 999 Km 360 €
3 000 – 3 999 Km 530 €
4 000 – 7 999 Km 820 €
Zahlung einer Aufenthaltspauschale nach den Länderkategorien für Personalmobilität
Irland, Großbritannien, Finnland, Norwegen, Island - 170 € / Tag (ab dem 15. Tag 119€)
Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Malta, Portugalien - 140 € / Tag (ab dem 15. Tag 98€)
Estland, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Poland, Rumanien, Türkei, Litauen - 110 € / Tag (ab dem 15. Tag 77€)