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Praktikum im Europäischen Parlament
Karrierezentrum
Mit den Schuman-Praktika soll zur allgemeinen und beruflichen Bildung der Unionsbürger in Europa beigetragen und ein Einblick in die Arbeit des Europäischen Parlaments geboten werden.

Diese Praktika erstrecken sich über für einen Zeitraum von fünf Monaten. 
Bewerber für ein Schuman-Praktikum müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Sie müssen mindestens einen Universitäts- oder gleichwertigen Abschluss vorweisen können.
  • Sie müssen die sprachlichen Anforderungen erfüllen.
  • Sie müssen einen Auszug aus dem Strafregister (Führungszeugnis) vorlegen.
  • Sie dürfen nicht länger als zwei aufeinanderfolgende Monate bei einem Organ oder einer Einrichtung der EU gearbeitet haben.
  • Sie dürfen sechs Monate vor Beginn des Praktikums an keinen Studienaufenthalten und speziellen Forschungsarbeiten teilgenommen haben.

Termine der Praktika und Bewerbungszeiträume:

  • Für Praktika im Zeitraum 1. Oktober bis 28./29. Februar – Bewerbungszeitraum: 1. Juni – 30. Juni
  • Für Praktika im Zeitraum 1. März bis 31. Juli – Bewerbungszeitraum: 1. November – 30. November

Wenn Sie sich für ein Schuman-Praktikum bewerben möchten, besuchen Sie bitte unsereHomepage für Praktikumsangebote.

Bewerber können sich für drei Praktikumsangebote je Zeitraum bewerben.

Bewerbungen, die nach der Bewerbungsfrist übermittelt werden, sowie Initiativbewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Jedes Jahr bewerben sich 21 000 Personen um ein Praktikum beim Europäischen Parlament. Nur etwa 900 von ihnen werden ausgewählt.

Bewerber mit Behinderungen werden bei den Einstellungs- und Auswahlverfahren nicht benachteiligt.

Weitere Informationen, Bewerbung und Kontakt.

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