Fünf Jahre ist es her, seit an der Andrássy Universität die erste Vortragsreihe für Studierende der Fachhochschule des BFI Wien veranstaltet wurde. Seither ist die rechts- und politikwissenschaftliche Exkursion nach Budapest im Rahmen des Studiengangs „Europäische Wirtschaft und Unternehmensführung“ fest etabliert und erfreut sich bei den Wiener Studierenden von Jahr zu Jahr wachsender Beliebtheit.
Nach einem Rundgang durch das Gebäude der AUB eröffnete am 27. März 2025 Dr. Leszek Dziuba die Reihe mit einem zur Diskussion über die Systematik von Zivilrechtskodifikationen anregenden Vortrag über die Vertragstypologie angesichts digitaler Inhalte und Dienstleistungen. Vor dem Hintergrund sowohl zunehmenden Umsetzungsbedarfs europäischer Rechtsakte als auch anhaltender Digitalisierung bewegte sich der Vortrag entlang der Schnittstelle von Rechtsdogmatik und Legistik. Anschließend hörten die Studierenden einen Vortrag von Dr. Ildikó Ötvös über das GmbH-Gesetz in Ungarn aus dem Jahr 1930. Obschon sie eine rechtshistorische Betrachtung anstellte, fiel es ihr leicht, von den Zuhörerinnen und Zuhörern in der nachfolgenden Diskussion aufgegriffene aktuelle Bezüge sowohl zum ungarischen als auch zum österreichischen Gesellschaftsrecht herzustellen.
Der zweite Vortragstag am 28. März 2025 knüpfte insofern nahtlos am Vortag an, als es auch im Vortrag von Dr. Dóra Frey um ein rechtshistorisches Thema gegangen ist, das gleichwohl von zentraler juristischer Bedeutung ist; es ging um die historische Verfassung und deren Bedeutung für das Grundgesetz Ungarns. Die nachfolgende Diskussion rückte rechtsvergleichende Fragen der Verfassungsgerichtsbarkeit in den Vordergrund. Abschließend sprach Prof. Dr. Dr. h. c. Herbert Küpper über das Arbeitsrecht in Ungarn, wobei auch er eine Brücke zum Vortrag seiner Vorrednerin schlug, indem er vom Grundgesetz ausgehend die Grundlinien der Entwicklung des ungarischen Arbeitsrechts nachzeichnete. Da die Studierenden in einer ihrer Wiener Vorlesungen zum Wirtschaftsprivatrecht bereits mit dem österreichischen Arbeitsrecht und mit den Grundzügen des öffentlichen und europäischen Wirtschaftsrechts vertrauet waren, bot der Vortrag eine gute Gelegenheit für einen europäischen Rechtsvergleich.
Damit endete – mit bestem Dank vonseiten der Studierenden der FH des BFI Wien – die diesjährige Vortragsreihe – bis zum nächsten Mal!