|
|
||||||||
PrüfungssystemPrüfungssystem Für den erfolgreichen Abschluss des LL.M.-Studiums ist der Erwerb von insgesamt 120 Kreditpunkten notwendig. Diese sind auf unterschiedlichem Wege zu erwerben, etwa durch den Besuch von Hörsaalveranstaltungen mit anschließender Prüfung, das Magisterseminar, das Praktikum, die Abschlussprüfung und letztlich die Magisterarbeit. Die Gesamtheit der 120 Kreditpunkte teilt sich hierbei typischerweise wie folgt auf:
Mit Ausnahme der Sprachkurse werden für jede Veranstaltung wenigstens 3 Kreditpunkte vergeben, die durch eine Prüfungsleistung erworben werden. Die Prüfung kann – je nach Fach – mündlich oder schriftlich abzulegen sein oder aus einem Vortrag oder einer Hausarbeit bestehen. Ausgewählte Veranstaltungen, insbesondere solche mit erhöhtem Leistungsaufwand (Referate, Hausarbeiten etc.) werden mit bis zu 6 Kreditpunkten honoriert. Von den 89 Hörsaalpunkten sind wenigstens 60 in juristischen Lehrveranstaltungen zu erwerben. Dies sind nur solche Veranstaltungen, die von Dozenten mit juristischer Ausbildung gehalten werden. Hinsichtlich des Erwerbs der anderen 29 Hörsaalpunkte haben die Studierenden die freie Auswahl aus dem Lehrprogramm aller Fakultäten. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, frühere Studien- oder praktische Leistungen in der Form anerkennen zu lassen, dass auf diesem Wege bereits Kreditpunkte mit eingebracht werden können. Für dieses Verfahren ist die Kredittransferkommission zuständig. Weitergehende Hinweise zum Prüfungssystem der Fakultät für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften finden Sie im Leitfaden über die Studien- und Prüfungsleistungen des LL.M.-Studiengangs. |
Veranstaltungskalender
Veranstaltungen
Nachrichten
|
|||||||