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Spezialisierung VerwaltungLL.M.-Spezialisierung „Internationale und Europäische Verwaltung“ Diese Spezialisierungsrichtung des LL.M.-Studienganges „Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaft“ möchte die Studierenden vor allem auf Tätigkeiten in mitgliedsstaatlichen Behörden mit starkem Europarechtsbezug sowie in europäischen und internationalen Einrichtungen vorbereiten. Sie konzentriert sich daher zum einen auf diejenigen Bereiche des Europarechts, die das Öffentliche Recht betreffen, insbesondere auf das Europäische Verwaltungsrecht. Zum anderen vergleicht sie das Verfassungs- und Verwaltungsrecht ausgesuchter Mitgliedsstaaten. Die Veranstaltungen des Programms lassen sich grundsätzlich drei – in etwa gleich großen – Bereichen zuordnen: den Basis- und den Fachmodulen sowie dem Wahlbereich. Mit den Lehrveranstaltungen der Basismodule soll eine Grundlage für die spezielle fachspezifische Vertiefung bereitet werden. Das Modul „Politikwissenschaft“, das von den Teilnehmern auch noch wesentlich erweitert werden kann, widmet sich der zunehmenden politischen und rechtlichen Integration der EU-Mitgliedstaaten. Schwerpunkt des Moduls „Binnenmarkt“ bildet die Beschäftigung mit den Grundfreiheiten und anderen wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen des Europäischen Binnenmarktes, welche dann in verschieden Fachveranstaltungen aufgegriffen und vertieft wird. Das Modul „Grundlagen“ dient zum einen der Auffrischung und Vertiefung völkerrechtlicher und rechtsvergleichender Vorkenntnisse; zum anderen sollen die nicht-ungarischen Juristen in die ungarische Rechtsordnung eingeführt werden. Die Veranstaltungen des Fachmoduls „Staats- und Verfassungsrecht“ vertiefen den Verfassungsvergleich und behandeln speziell die Fragen des Minderheitenrechts. Der Verfassungsvergleich stellt ausgewählte Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten unter dem leitenden Gesichtspunkt des Verfahrens und der Grenzen der weiteren europäischen Integration einander gegenüber. Auch werden die unterschiedlichen Ausprägungen einzelner Verfassungsinstitute wie „Rechtsstaatlichkeit“, „Demokratie“, „Menschenwürde“ vor der Frage gemeineuropäischer Werte verglichen. Das Staatsangehörigkeits-, Fremden- und Minderheitenrecht ist ein Beispiel dafür, wie die Probleme von Einheit und Vielfalt in der Europäischen Union, der Inklusion und der Exklusion innerhalb ausgewählter Mitgliedstaaten gelöst werden. Dabei werden sowohl die staats- und verwaltungsrechtlichen Regelungen als auch die Bezüge zum Völker- und Europarecht berücksichtigt. Auch das Fachmodul „Verwaltungsrecht“ besteht aus systematischen, rechtsvergleichenden und sozialwissenschaftlichen Teilen. Im Zentrum steht das „Europäische Verwaltungsrecht“. Hier wird zunächst die Systematik des Europäischen Verwaltungsrechts mit den Rechtsgrundlagen der Europäischen Verwaltung, der Verwaltungsorganisation und dem Verwaltungsverfahren sowie den Verfahrensprinzipien dargestellt. Da die Hauptlast der Verwaltung des Europarechts von den Mitgliedstaaten getragen wird, bedarf es auch hier eines exemplarischen Vergleichs der Verwaltungsrechtsordnungen einzelner Mitgliedstaaten. Dies wird schwerpunktmäßig für einige osteuropäische Staaten noch vertieft. Ausgewählte Referenzgebiete des Besonderen Europäischen Verwaltungsrechts werden vorgestellt. Wie funktioniert jedoch Verwaltung tatsächlich? Wie ist ihre Organisation sinnvoll aufgebaut? Wie trifft sie ihre Entscheidung. Das sind die behandelten Fragen der Europäischen Verwaltungswissenschaft. Das Fachmodul „Völkerrecht“ bietet Veranstaltungen zum „Recht der Internationalen Organisationen“, zum europäischen Menschenrechtsschutz und zur „Geschichte des Völkerrechts und der internationalen Beziehungen“. Es werden die Aufgaben, Struktur und Funktionsweise wichtiger Internationaler Organisationen wie der Vereinten Nationen, der OSZE, der NATO, des Europarats und im Rahmen der NGO etwa des IKRK untersucht. Die Grundrechtsordnungen sowohl der EU als auch der europäischen Staaten werden maßgeblich von der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK überformt und geprägt. Staats- und verwaltungsrechtliche Regelungen müssen sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR messen lassen, weshalb sich eine vertiefte Auseinandersetzung mit einigen „leading cases“ aufdrängt. Schließlich kann die Geschichte der diversen völkerrechtlichen Institutionen und Organisationen im Rahmen einer eigenen historischen Veranstaltung vertieft werden. Innerhalb sämtlicher Basis- und Fachmodule bestehen Wahlmöglichkeiten. Hinzu kommt ein umfangreicher Wahlbereich: Innerhalb dieses dritten Drittels sind die Studierenden beim Erwerb der Kreditpunkte völlig frei. Sie können hier weitere Kreditpunkte in den Basismodulen oder in den Fachmodulen ihrer Spezialisierung erwerben und auf diese Weise die gewählte Spezialisierung noch deutlicher ausprägen. Sie können aber Ihre Profilierung auch gezielt abrunden bzw. individualisieren, indem Sie Fachveranstaltungen der anderen Spezialisierungsrichtung besuchen sowie Wahlveranstaltungen der Fakultät für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften oder auch Kurse aus dem Angebot anderer Fakultäten. Bei der Zusammenstellung der im Rahmen der Spezialisierungsrichtung „Internationale und Europäische Verwaltung“ angebotenen Veranstaltungen kann es im Verlauf der Studienjahre zu geringfügigen Modifikationen kommen. Unten finden Sie einen Überblick über die Veranstaltungen im Studienjahr 2011/2012. Kurzbeschreibungen der einzelnen Lehrveranstaltungen stehen Ihnen unter „Kurzbeschreibungen“ zur Verfügung.
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