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KredittransferkommissionKredittransferkommission Die Kredittransferkommission entscheidet über die Anerkennungsfähigkeit bereits von den Studierenden erbrachten Leistungen. Zu diesen zählen insbesondere bereits erworbene Kreditpunkte, erbrachte Prüfungsleistungen, einschlägige berufspraktische Tätigkeiten oder Sprachprüfungen. Die Kredittransferkommission entscheidet insoweit über die Gleichwertigkeit der erbrachten und der von der Andrássy Universität Budapest geforderten Leistung. Die Einzelheiten regelt § 15 der Studienordnung der Andrássy Universität Budapest in der Fassung vom 01.09.2006. |
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