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FakultätsratFakultätskonferenz Die Fakultätskonferenz ist das höchste Beschlussorgan der Fakultät. Die Einzelheiten regelt § 18 der Satzung der Andrássy Universität Budapest. Die Fakultätskonferenz beschließt über Vorschläge zur Berufung von Professoren und Dozenten, die Erteilung von Lehraufträgen, die Studienpläne und gewisse Fragen der Verteilung der Haushaltsmittel. Darüber hinaus sorgt die Fakultätskonferenz dafür, dass das nach den Studienplänen erforderliche Lehrangebot verwirklicht wird. |
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