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Universitätsrat

Gemäß § 6 (1) der Satzung der AUB trägt der Universitätsrat Verantwortung für die Entwicklung der AUB und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Er beaufsichtigt die Leitung der Universität durch den Rektor/die Rektorin durch Kontrolle der Zielvereinbarungen.
 

Zusammensetzung, Mitglieder


Der Universitätsrat besteht aus Personen, die in verantwortlicher Position in Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft oder Politik tätig sind oder waren. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist für die Mitglieder des Universitätsrates erforderlich. Die gleichzeitige Wahrnehmung der Mitgliedschaft im Universitätsrat und in Organen der Stiftung ist möglich.

Der Universitätsrat besteht aus 11 stimmberechtigten Personen:

Prof. Dr. Dr. Peter HOMMELHOFF, Vorsitzender    Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Prof. Dr. István KLINGHAMMER, Trägerstiftung der Andrássy Universität Budapest
Prof. Dr. Josef HÖCHTL, Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Wien
Minister a.D. Prof. Dr. Peter FRANKENBERG, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Baden-Württemberg
Dr. Rudolf BAER, Bayerische Staatskanzlei
Dorothee JANETZKE-WENZEL, Deutsche Botschaft Budapest
Prof. Dr. Christian SCHUBEL, Andrássy Universität Budapest
Prof. Dr. Martina ECKARDT, Andrássy Universität Budapest
Prof. Dr. Dr. Godehard RUPPERT, Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Dr. Christoph RAMOSER, Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, Wien
Prof. Dr. Mezey BARNA, Eötvös Loránd Universität , Budapest

Die Amtszeit des Universitätsrates beträgt vier Jahre.
Der Universitätsrat tagt nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal pro Jahr.
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