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Universitätsleitung
Der Rektor leitet die Universität und vertritt sie nach außen. Gleichzeitig ist er Vorsitzender des Senats. Die Amtszeit des Rektors dauert drei Jahre und er kann einmal wiedergewählt werden. Unter anderem ist er für die Angelegenheiten zuständig, welche die gesamte Universität oder ihre zentralen Einrichtungen betreffen und nicht einem anderen Organ zugewiesen sind. Er führt die laufenden Geschäfte der Universität und entscheidet in dringenden Angelegenheiten. Der Rektor arbeitet mit allen Organen der Universität zusammen, damit die Universität ihre Aufgaben effektiv erfüllen kann. Er sorgt außerdem für die Koordinierung der Fakultäten.
Der Prorektor vertritt den Rektor und unterstützt ihn nach Maßgabe einer Arbeitsteilung, die vom Rektor einvernehmlich festgelegt wird.
Der Kanzler leitet die Universitätsverwaltung. Er steht dem Senat und dem Rektor zur Erledigung der Rechts-, Verwaltungs- und Haushaltsangelegenheiten zur Seite. Er erstellt den Entwurf des Budgets und vollzieht das beschlossene und genehmigte Budget.
Detaillierte Informationen über die allgemeine Rechtsstellung, Zuständigkeit, Wahl und Abberufung von Rektor, Prorektor und Kanzler finden Sie in der Satzung der Universität. |
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