Aktuelles
Trägerstiftung und Kuratorium
Universität
Aufbau Universitätsrat Senat Universitätsleitung Verwaltung Zentrale Einrichtungen Internationales Presse Personenverzeichnis Die Partnerländer der AUB Kooperationspartner Förderer Alumni-Verein Offizielle Dokumente Geschichte Studium
Forschung
Bibliothek
Stellenangebote
Kontakt

Senat

Der Senat ist neben dem Kuratorium und dem Universitätsrat das oberste Leitungsorgan der Andrássy Universität Budapest.
 

Zuständigkeiten


Der Senat ist zuständig gemäß § 5 (1) der Satzung der AUB für alle Angelegenheiten von Wissenschaft, Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung, soweit nicht aufgrund des ungarischen Hochschulgesetzes (Ftv.) oder dieser Satzung eine andere Zuständigkeit besteht. Er fasst die in dieser Satzung genannten Beschlüsse.

Zusammensetzung, Mitglieder


Der Senat besteht aus 11 stimmberechtigten Personen:

a) dem Rektor/der Rektorin, der/die gleichzeitig der/die Vorsitzende des Senates ist     Prof. Dr. András Masát

b) den Dekanen/Dekaninnen   
Prof. Dr. habil. Georg Kastner, Mitteleuropäische Studien
Prof. Dr. Stephan Kirste, Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften
Dr. Zoltán Tibor Pállinger, Internationale Beziehungen
 
und dem Leiter/der Leiterin der Doktorschule
Prof. Dr. Ellen Bos

c) einer Vertretung des allgemeinen Verwaltungspersonals
Ferenc Wünsch
 
d) einer Vertretung des akademischen Mittelbaus   
dr. Eszter Megyeri, wiss. Mitarbeiterin Internationale Beziehungen

e) vier von der Studierendenschaft gewählten Vertretern/Vertreterinnen der Studierenden aus den drei Fakultäten und der Doktorschule der AUB   
Daniel Tubik, IB;
Diana Buro, VSR;
Christoph Strauch, MES;
Patrick Jajko, Doktorschule.

Die Amtszeit der gewählten Mitglieder und ihrer Stellvertretungen beträgt vier Jahre, die der Studierendenvertreter und –Vertreterinnen und ihrer Stellvertretungen jeweils ein Jahr. Die Wiederwahl ist zulässig.
 



Drucken PDF Seite weiterempfehlen