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Senat
Der Senat ist neben dem Kuratorium und dem Universitätsrat das oberste Leitungsorgan der Andrássy Universität Budapest.
Zuständigkeiten
Der Senat ist zuständig gemäß § 5 (1) der Satzung der AUB für alle Angelegenheiten von Wissenschaft, Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung, soweit nicht aufgrund des ungarischen Hochschulgesetzes (Ftv.) oder dieser Satzung eine andere Zuständigkeit besteht. Er fasst die in dieser Satzung genannten Beschlüsse.
Zusammensetzung, Mitglieder
Der Senat besteht aus 11 stimmberechtigten Personen: a) dem Rektor/der Rektorin, der/die gleichzeitig der/die Vorsitzende des Senates ist Prof. Dr. András Masát b) den Dekanen/Dekaninnen
Prof. Dr. habil. Georg Kastner, Mitteleuropäische Studien
Prof. Dr. Stephan Kirste, Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften Dr. Zoltán Tibor Pállinger, Internationale Beziehungen
und dem Leiter/der Leiterin der Doktorschule
Prof. Dr. Ellen Bos
c) einer Vertretung des allgemeinen Verwaltungspersonals
Ferenc Wünsch
d) einer Vertretung des akademischen Mittelbaus
dr. Eszter Megyeri, wiss. Mitarbeiterin Internationale Beziehungen
e) vier von der Studierendenschaft gewählten Vertretern/Vertreterinnen der Studierenden aus den drei Fakultäten und der Doktorschule der AUB
Daniel Tubik, IB;
Diana Buro, VSR; Christoph Strauch, MES; Patrick Jajko, Doktorschule. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder und ihrer Stellvertretungen beträgt vier Jahre, die der Studierendenvertreter und –Vertreterinnen und ihrer Stellvertretungen jeweils ein Jahr. Die Wiederwahl ist zulässig. |
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