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PrüfungsangelegenheitenAllgemeine Informationen zum Prüfungssystem an der AUB Prüfungsarten Art und Anzahl der Prüfungen werden für jede Lehrveranstaltung vom Veranstaltungsleiter im Kursraster festgelegt und mit dem Studienplan bekannt gegeben. Hierbei kommen folgende Prüfungsarten in Frage: schriftliche und mündliche Prüfung, Klausur oder Hausarbeit, bzw. eine Kombination dieser Prüfungsarten. Für die Beurteilung der Prüfungsleistungen gilt folgende Notenskala: sehr gut (5), gut (4), befriedigend (3), ausreichend (2), ungenügend (1). Vorgehen beim Nachholen einer Prüfung Nach nicht bestandener Prüfung hat der Studierende ein Anrecht auf bis zu zwei Nachprüfungen. Der Leistungsnachweis im Seminar (Seminararbeit) kann auch zweimal wiederholt werden. Der Student ist berechtigt, zwei Notenverbesserungsversuche abzulegen. Die nicht bestandenen Prüfungen und jeder Notenverbesserungsversuch sind im Studienbuch zu dokumentieren. Es gilt jeweils die letzte Note. Die Regelungen für Prüfungen und Leistungsnachweise sind im § 7 der Studien- und Prüfungsordnung der Andrássy Universität Budapest festgelegt.
Prüfungsanmeldung Bitte beachten Sie, dass Sie sich laut Studien- und Prüfungsordnung zu Ihren Prüfungen anmelden müssen. Ab sofort erfolgt diese Anmeldung grundsätzlich immer online. „§ 7. Prüfung und Leistungsnachweise (4) Der Studierende ist verpflichtet, sich beim jeweiligen Kursleiter zu den studienbegleitenden Prüfungen anzumelden. Unterlässt der Student die Anmeldung während der Prüfungszeit, so wird der Kurs aus dem Studienbuch gestrichen. Tritt er nach Anmeldung ohne triftigen Grund nicht an oder meldet er sich nicht spätestens 24 Stunden vor Prüfungsbeginn ab, so gilt die jeweilige Prüfung als nicht bestanden. Im Studienbuch wird der Nichtantritt als solcher vermerkt.” Funktion und Handhabung des Studienbuches Das Studienbuch dient zur Dokumentation der belegten Lehrveranstaltungen und der dort erbrachten Leistungsnachweise. Erkennt die Kredittransferkommission (KTK) die Leistungen aus vorherigen Studien an, wird diese Entscheidung (Beschluss Nr. von KTK) vom Studienreferat in das Studienbuch eingetragen. Die Studierenden holen das Studienbuch am Anfang der Prüfungszeit im Studienreferat ab, wo sie es auch am Ende der Prüfungszeit wieder abgeben. Die Studierenden sind verpflichtet, das Studienbuch bei allen mündlichen Prüfungen vorzulegen und die Dozenten die Ergebnisse eintragen zu lassen. Auch die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen sollen die Studierende auch vom jeweiligen Dozenten eintragen lassen. Falls ein Professor/Gastprofessor nicht erreichbar ist, ist der Dekan berechtigt, die Note im Studienbuch festhalten. Der Verlust des Studienbuches muss dem Studienreferat unverzüglich mitgeteilt werden! Abschlussarbeiten und Absolutorium
Gemäß § 12 der Studien- und Prüfungsordnung der Andrássy Universität Budapest sind für den erfolgreichen Abschluss eines Studiums insgesamt 120 Kreditpunkte zu erwerben. Die Kriterien der Zusammensetzung dieser 120 Kreditpunkte werden von jeder Fakultät individuell bestimmt, Informationen dazu befinden sich auf den Webseiten der Fakultäten. Zur Abschlussarbeit und zum Absolutorium sind die Regelungen der Fakultäten maßgeblich. Die folgenden Angaben dienen nur der allgemeinen Orientierung: Kriterien einer Magisterarbeit:
Nach Anfertigung und Begutachtung der Magisterarbeit findet eine Abschlussprüfung statt. Die Abschlussprüfung setzt sich aus der Disputation und dem Rigorosum zusammen. In der Disputation werden Fragen zu der Magisterarbeit gestellt, während im Rigorosum weitere Fragen aus dem Fachgebiet gestellt werden können, in dem die Magisterarbeit angefertigt worden ist. Noten im Zeugnis Auf dem Zeugnis werden gemäß § 16 Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung zwei Noten ausgewiesen: Die Durchschnittsnote der studienbegleitenden Leistungen und die Abschlussnote. Eine Platzziffer gibt es nicht. Die Formel für die Berechnung der Durchschnittsnote lautet: (Kreditpunkt x Note) __________________ Kreditpunkte Die Abschlussnote setzt sich folgendermaßen zusammen: 50% Rigorosum und 50% Diplomarbeit (Diplomarbeit = Durchschnitt der Gutachten zu zwei Dritteln und Disputation zu einem Drittel). Vgl. auch § 16 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnung. Finden Sie hier weitere Informationen, im Rahmen von Fremdsprachen, was die Aufnahmekriterien, die Voraussetzungen zum Erhalt des Diploms und den Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen angeht. |
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