Ph.D.-Programm
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Leiterin

Die Leiterin des Ph.D.-Programms vertritt die Doktorschule innerhalb und außerhalb der Universität. Sie wird auf Vorschlag des Rektors vom Senat für drei Jahre ernannt, wobei mehrere Amtszeiten möglich sind.

Die Leiterin des Ph.D.-Programms

  • leitet das Programm;
  • bestimmt die Tätigkeit des Rates des Ph.D.-Programms und leitet seine Arbeit;
  • entscheidet über Anträge der Studierenden.
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