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MitgliederDoktorenrat Der Doktorenrat unterstützt die Leiterin des Ph.D.-Programms. - Die wichtigsten Aufgaben des Doktorenrates sind: - Stellungnahme zu allgemeinen Fragen der Tätigkeit des Ph.D.-Programms, bzw. Festlegung von Richtlinien für die Tätigkeit des Ph.D.-Programms; - Begutachtung des zu akkreditierenden Materials und Genehmigung der Initiative zur Gründung des Ph.D.-Programms bzw. der Modifizierungsvorschläge der schon akkreditierten Schulen; - Eintscheidungen über die Einleitung des Verfahrens zur Erlangung des Doktorgrades, Befreiungen, die Themen des Rigorosums sowie die Verleihung des in § 69 Abs. 5 Hochschulgesetz geregelten Doktorgrades. - Entscheidung über die Nostrifizierung eines im Ausland erworbenen akademischen Grades; - Gutachten für den Senat über die Personen, die für den Titel Ehrendoktor (doctor honoris causa) vorgeschlagen werden; - Vorschläge an den Senat über die Höhe der Studiengebühren; - Entscheidungen über von der Geschäftsordnung abweichende Einzelverfahren; - Kontrolle der Einhaltung der Satzung des Ph.D.-Programms und der Ordnung des Doktorstudiums sowie die Aktualisierung dieser Ordnungen; - In regelmäßigen Zeitabschnitten (mindestens in jedem dritten Jahr) bewertet der Doktorenrat die Arbeit des Ph.D.-Programms und berichtet dar darüber dem Senat. |
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