Ph.D.-Programm
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Mitglieder

Doktorenrat

Der Doktorenrat unterstützt die Leiterin des Ph.D.-Programms.

- Die wichtigsten Aufgaben des Doktorenrates sind:

- Stellungnahme zu allgemeinen Fragen der Tätigkeit des Ph.D.-Programms, bzw. Festlegung von Richtlinien für die Tätigkeit des Ph.D.-Programms;

- Begutachtung des zu akkreditierenden Materials und Genehmigung der Initiative zur Gründung des Ph.D.-Programms bzw. der Modifizierungsvorschläge der schon akkreditierten Schulen;

- Eintscheidungen über die Einleitung des Verfahrens zur Erlangung des Doktorgrades, Befreiungen, die Themen des Rigorosums sowie die Verleihung des in § 69 Abs. 5 Hochschulgesetz geregelten Doktorgrades.

- Entscheidung über die Nostrifizierung eines im Ausland erworbenen akademischen Grades;

- Gutachten für den Senat über die Personen, die für den Titel Ehrendoktor (doctor honoris causa) vorgeschlagen werden;

- Vorschläge an den Senat über die Höhe der Studiengebühren;

- Entscheidungen über von der Geschäftsordnung abweichende Einzelverfahren;

- Kontrolle der Einhaltung der Satzung des Ph.D.-Programms und der Ordnung des Doktorstudiums sowie die Aktualisierung dieser Ordnungen;

- In regelmäßigen Zeitabschnitten (mindestens in jedem dritten Jahr) bewertet der Doktorenrat die Arbeit des Ph.D.-Programms und berichtet dar darüber dem Senat.

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