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MitgliederDem Fakultätsrat gehören an: a) der Dekan oder die Dekanin als Vorsitzender oder Vorsitzende b) Professurleiter oder Professurleiterinnen und Dozenten oder Dozentinnen c) bis zu drei Vertreter/Vertreterinnen des sonstigen wissenschaftlichen Personals d) Vertreter/Vertreterinnen der Studierenden (25 %) Die an der Fakultät tätigen Honorarprofessoren/Honorarprofessorinnen und Lehrbeauftragten können mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen. Darüber hinaus kann der Dekan auf eigene Initiative oder auf Antrag der Fakultätskonferenz weitere Personen für die ganze Sitzungsdauer oder zu einzelnen Tagesordnungspunkten einladen. |
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