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FakultätsratDie Fakultätskonferenz ist das höchste Beschlussorgan der Fakultät. Die Einzelheiten regelt § 18 der Satzung der Andrássy Universität Die Fakultätskonferenz ist für alle Fragen von wesentlicher Bedeutung zuständig, welche die Fakultät betreffen. Ihre Hauptaufgaben sind: a) Vorschläge für die Berufung von Professoren/Professorinnen und Dozenten/Dozentinnen, einschließlich der Honorarprofessoren/Honorarprofessorinnen; b) Genehmigung der Studienpläne und Erteilung von Lehraufträgen, die dem Senat zur Kenntnis gebracht werden; c) Klärung allgemein aller Angelegenheiten, die nur die Fakultät und die Studierenden dieser Fakultät betreffen.
Satzung der Andrássy Universität Budapest |
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