Studienplan

DER 'BOLOGNA' - MASTER

MASTER IN INTERNATIONALEN BEZIEHUNGEN (IB)

Einstieg, Anerkennung, Nachholfächer, Studienverlauf


1. Anerkennung des Erststudiums

Die Kreditpunkte Ihres Erststudiums berechnen sich aufgrund Ihres ersten Studienabschlusses nach folgender Tabelle. Stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung Ihres Erststudiums mit den jeweiligen Kreditpunkten.

Nähere Informationen finden Sie unter Kredittransferkommission.

Abschluss des Erststudiums

 KP

Absolventen folgender (oder ähnlicher) Fächer:

- Internationale Beziehungen

- European Studies

180

Absolventen anderer Studiengänge, vorausgesetzt, dass im Rahmen des Erststudiums mind. 30 Kreditpunkte aus folgenden Bereichen erworben wurden:

- Sozialwissenschaften

- Wirtschaftswissenschaften

- Rechts- und Verwaltungswissenschaften

- Politikwissenschaften

- Kultur- und Sprachwissenschaften

- Geschichte

150

 

2. „Nullsemester“

Sollte Ihr Erststudium mit 150 KP anerkannt werden, dann müssen Sie die folgenden Aufbaufächer im Umfang von 30 KP nachholen.

Sie können aus Ihrem Erststudium noch Fächer aus der folgenden Tabelle im Wert von max. 30 KP anerkennen lassen. Dazu stellen Sie bitte pro Fach einen separaten Antrag an die Kredittransferkommission (KTK)!

Wenn 150 CP angerechnet, dann noch

30 KP

Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentieren in der Politikwissenschaft

3

Politische Systeme der Staaten Europas

3

Einführung in die Politikwissenschaft

3

Das politische System der EU

3

Mikroökonomie

3

Makroökonomie

3

Einführung in die Wirtschaftswissenschaften

3

Völkerrecht I

3

Theorie und Methodologie der Internationalen Beziehungen

3

Recht der Internationalen Organisationen

3

 

  3. Studienverlauf

Musterverlaufspläne mit allen Pflichtfächern Ihres Regelstudiums finden Sie nachfolgend: Dabei wird vom Studienbeginn im Wintersemester ausgegangen.

4. Studienabschluss: Masterseminar, Masterarbeit und Abschlussprüfung

  Masterseminar

Jedem Studierenden wird empfohlen, am Masterseminar teilzunehmen. Dieses bietet ein Diskussionsforum zur Vorstellung von Konzeption, Erarbeitung und Stand der Masterarbeit. Für eine Bewertung der Veranstaltung ist die regelmäßige Teilnahme (> 75% der SWS) sowie die Vorstellung des Masterarbeit-Themas erforderlich (Vortrag mit Handout).

Masterarbeit

In der Masterarbeit soll der/die Studierende zeigen, dass er/sie in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein wirtschaftswissenschaftliches Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Bei Einreichung der Masterarbeit bis zum Ende der regulären Vorlesungszeit eines Semesters findet die Korrektur und die Abschlussprüfung im unmittelbar anschließenden Prüfungszeitraum statt.

Der Umfang der Masterarbeit sollte bei 70.000 bis 100.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) Fließtext liegen. Unter Fließtext ist hierbei der reine Text ohne Fußnoten,  Deckblatt und Verzeichnisse zu verstehen. Je nach Formatierung entspricht dies ca 40-70 Seiten. Masterarbeiten sind in zwei Exemplaren in gebundener Form und in einer elektronischen Version beim Studienreferat einzureichen.

Absolutorium

Das Absolutorium wird erteilt, wenn der Student die Mindestzahl der studienbegleitenden zu erbringenden Kreditpunkte (112 KP) unter Beachtung der Belegungspflicht erreicht hat (vgl. auch Studien- und Prüfungsordnung.)

Abschlussprüfung

Nach Anfertigung und Begutachtung der Masterarbeit findet eine Abschlussprüfung statt. Voraussetzung für die Abschlussprüfung sind die Erteilung des Absolutoriums und die von den beiden Gutachtern akzeptierte Masterarbeit.

Die Abschlussprüfung besteht aus folgenden zwei Teilen:

  • Verteidigung(Vorstellung der Masterarbeit: Fragestellung/ Methode/ Resultate: 5-10 Minuten sowie Fragen zur Arbeit: 10-15 Minuten)
  • "Komplexprüfung"/ Abschlussrigorosum (Fragen zu den Inhalten des gesamten Studiums, die sich im Anschluss an die Verteidigung der Masterarbeit ergeben: 10-15 Minuten)

Die Note der Abschlussprüfung wird als Mittelwert aus der Note der Masterarbeit und der Benotung der Komplexprüfung berechnet. Die Note der Masterarbeit ergibt sich ihrerseits als arithmetischer Mittelwert der beiden Gutachten und der Note für die Verteidigung.

5. Diplom

Voraussetzung für das Diplom sind die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung und nachgewiesene Kenntnisse von zwei Fremdsprachen. Näheres dazu finden Sie unter Sprachen.

Auf dem Diplom erscheinen die Durschnittsnote der studienbegleitenden Leistungen sowie die Note der Abschlussprüfung.

Die Formel für die Berechnung der Durchschnittsnote lautet:

(Kreditpunkte x Note)

__________________

Kreditpunkte

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.


Kontakt


Janina Apostolou

janina.apostolou@andrassyuni.hu

Eszter Megyeri

eszter.megyeri@andrassyuni.hu

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