Studienplan

DER 'BOLOGNA' - MASTER

MASTER IN INTERNATIONAL ECONOMY AND BUSINESS (IEB)

Einstieg, Anerkennung, Nachholfächer, Studienverlauf


1. Anerkennung des Erststudiums

Die Kreditpunkte Ihres Erststudiums berechnen sich aufgrund Ihres ersten Studienabschlusses nach folgender Tabelle. Stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung Ihres Erststudiums mit den jeweiligen Kreditpunkten.

Nähere Informationen finden Sie unter Kredittransferkommission.

Abschluss des Erststudiums

  KP        

Erststudiumabschluss nach Bologna

 


Universität - nach Bologna

Fach mit wirtschaftlichem Bezug

180

Sozialwissenschaftliches Studium

150

Anderes Studium

120

Fachhochschule - nach Bologna

Fach mit wirtschaftlichem Bezug

180

Sozialwissenschaftliches Studium

150

Anderes Studium

120

Erststudiumabschluss vor Bologna

 

Universität - vor Bologna

Fach mit wirtschaftlichem Bezug

180

Sozialwissenschaftliches Studium

120

Anderes Studium

120

Fachhochschule - vor Bologna

Fach mit wirtschaftlichem Bezug

120

!!! Bei Nachweis der Äquivalenz des

FH-Abschlusses mit Bologna-Abschluss

180

 

2. „Nullsemester“

Sollte Ihr Erststudium mit 180 KP anerkannt werden, dann müssen Sie keine Aufbaufächer mehr aus dem Erststudium absolvieren.

Sollte Ihr Erststudium mit 150 KP anerkannt werden, dann müssen Sie die folgenden Aufbaufächer im Umfang von 30 KP nachholen.

Sie können aus Ihrem Erststudium noch Fächer aus der folgenden Tabelle im Wert von max. 30 KP anerkennen lassen. Dazu stellen Sie bitte pro Fach einen separaten Antrag an die Kredittransferkommission (KTK)!

Wenn für Erststudium 150 KP angerechnet, dann noch

30 KP

Mikroökonomik

6

Makroökonomik

6

Statistik

6

Mathematik

3

Einführung in die Wirtschaftswissenschaften

6

Einführung in die Finanzwissenschaft

3

 

Sollte Ihr Erststudium mit 120 KP anerkannt werden, dann müssen Sie die folgenden Aufbaufächer im Umfang von 60 KP nachholen.

Sie können aus Ihrem Erststudium noch Fächer aus der folgenden Tabelle im Wert von max. 60 KP anerkennen lassen. Dazu stellen Sie bitte pro Fach einen separaten Antrag an die Kredittransferkommission (KTK)!

Wenn für Erststudium 120 KP angerechnet, dann noch

60 KP

Mikroökonomik

6

Makroökonomik

6

Statistik

6

Mathematik

3

Einführung in die Wirtschaftswissenschaften

6

Einführung in die Finanzwissenschaft

3

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre I – II

9

Fortgeschrittene Betriebswirtschaftslehre I – II

9

Spezielle Betriebswirtschaftslehre

6

Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentieren I – II

6

 

3. Studienverlauf

Musterverlaufspläne mit allen Pflichtfächern Ihres Regelstudiums finden Sie nachfolgend. dabei wird vom Studienbeginn im Wintersemester ausgegangen.

Musterstudienplan Master IEB ohne Aufbaustudium

Musterstudienplan Master IEB mit einem Aufbaustudium im Umfang von 30 KP

Musterstudienplan Master IEB mit einem Aufbaustudium im Unfang von 60 KP

 4. Studienabschluss: Masterseminar, Masterarbeit und Abschlussprüfung

Masterseminar

Jedem Studierenden wird emfohlen, am Masterseminar teilzunehmen. Dieses bietet ein Diskussionsforum zur Vorstellung von Konzeption, Erarbeitung und Stand der Masterarbeit. Für eine Bewertung der Veranstaltung ist die regelmäßige Teilnahme (> 75 % der SWS) sowie die Vorstellung des Masterarbeit-Themas erforderlich (Vortrag mit Handout).

Masterarbeit

In der Masterarbeit soll der/ die Studierende zeigen, dass er/ sie in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein wirtschaftswissenschaftliches Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Bei Einreichung der Masterarbeit bis zum Ende der regulären vorlesungszeit eines Semesters findet die Korrektur und die Abschlussprüfung im unmittelbar anschließenden Prüfungszeitraum statt.

Der Umfang der Masterarbeit sollte bei 70.000 bis 100.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) Fließtext ist hierbei der reine Text ohne Fußnoten, Deckblatt und Verzeichnisse zu verstehen. Je nach Formatierung entspricht dies ca 40-70 Seiten. Masterarbeiten sind in zwei Exemplaren in gebundener Form und in einer elektronischen Version beim Studienreferat einzureichen.

Absolutorium

Das Absolutorium wird erteilt, wenn der/ die Studierende die Mindestzahl der studienbegleitend zu erbringenden Kreditpunkte (105 KP) unter Beachtung der Belegungspflicht erreicht hat (vgl. auch Studien- und Prüfungsordnung).

Abschlussprüfung

Nach Anfertigung und Begutachtung der Masterarbeit findet eine Abschlussprüfung statt. Voraussetzung für die Abschlussprüfung sind die Erteilung des Absolutoriums und die von den beiden Gutachtern akzeptierte Masterarbeit.

Die Abschlussprüfung besteht aus folgenden zwei Teilen:

  • Verteidigung(Vorstellung der Masterarbeit: Fragestellung/ Methode/ Resultate: 5-10 Minuten sowie Fragen zur Arbeit: 10-15 Minuten)
  • "Komplexprüfung"/ Abschlussrigorosum(Fragen zu den Inhalten des gesamten Studiums, die sich im Anschluss an die Verteidigung der Masterarbeit ergeben: 10-15 Minuten)

Die Note der Abschlussprüfung wird als Mittelwert aus der Note der Masterarbeit  und der Benotung der Komplexprüfung berechnet. Die Note der Masterarbeit ergibt sich ihrerseits als arithmetischer Mittelwert der beiden Gutachten und der Note für die Verteidigung.

5. Diplom

Voraussetzung für das Diplom sind die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung und nachgewiesene Kenntnisse von zwei Fremdsprachen. Näheres dazu sowie eine Übersicht über die konkreten Vorschriften und ihre Umsetzung finden Sie unter Sprachen.

Auf dem Diplom erscheinen die Durchschnittsnote der studienbegleitenden Leistungen sowie die Note der Abschlussprüfung.

Die Formel für die Berechnung der Durchschnittsnote lautet:

 

(Kreditpunkte x Note)

__________________

Kreditpunkte

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.


Kontakt


Janina Apostolou

janina.apostolou@andrassyuni.hu

Eszter Megyeri

eszter.megyeri@andrassyuni.hu

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