Sprachen

Erforderliche Fremdsprachen-Kenntnisse


Für den Erhalt des Masterzeugnisses sind nach den Akkreditierungsvorschriften des Masters IEB und des Masters IB Kenntnisse in zwei Fremdsprachen unbedingte Voraussetzungen. Als Fremdsprache gilt jede lebende nicht-ungarische Sprache.

Anbei finden Sie eine Übersicht über die konkreten Vorschriften und ihre Umsetzung.

1. Anforderungen an die Fremdsprachenkenntnisse in den beiden Master-Studiengängen der Fakultät (lt. ungarischer Akkreditierung)

MASTER International Economy and Business

MASTER Internationale Beziehungen

2 staatlich anerkannte Sprachprüfungen in lebenden Sprachen (oder damit gleichwertiges Abiturzeugnis bzw. Diplom):

  • entweder Mittelstufe (B2) komplex (schriftlich und mündlich) Fachsprache oder Oberstufe (C1) komplex (schriftlich und mündlich) Allgemeinsprache
  • wenn die eine Sprache Englisch ist, ist Mittelstufe (B2) komplex (schriftlich und mündlich) Allgemeinsprache ausreichend

2 staatlich anerkannte Sprachprüfungen (oder damit gleichwertiges Abiturzeugnis bzw. Diplom):

  • Oberstufe (C1) komplex (schriftlich und mündlich) Allgemeinsprache oder Fachsprache

 

 

2. Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen beim Studienreferat durch

  • Vorlage eines nicht-ungarischen Abitur- oder Hochschulzeugnisses.
  • Vorlage eines Zeugnisses über eine in Ungarn abgelegte Sprachprüfung. Staatlich anerkannte Sprachprüfungen können in Ungarn nur in den akkreditierten Prüfungszentren abgelegt werden. Die Liste der akkreditierten Prüfungszentren ist auf der offiziellen Web-Seite der ungarischen Sprachprüfungsakkreditierungszentrale sowohl auf ungarisch (http://www.nyak.hu/doc/akk_vizsgakp.asp) als auch auf englisch zu finden (http://www.nyak.hu/doc/akk_vizsgakp-eng.asp). Kosten (auf Niveau C1) ab HUF 20.000,- .
  • Vorlage eines im Ausland ausgestellten Sprachprüfungszeugnisses nach Nostrifizierung durch die ungarische Sprachprüfungsakkreditierungszentrale (Informationen über das Prozedere auf englisch: http://www.nyak.hu/doc/honositas/tajekoztato-eng.asp, Gebühren ab HUF 5.000,-)
  • Weitere Informationen: http://www.nyak.hu/default-eng.asp

3. Übersicht: notwendige (Fremd-)Sprachenkenntnisse zum Erhalt des Masterzeugnisses nach Nationalität

Nationalität

1. Fremdsprache

2. Fremdsprache

Deutsch- MuttersprachlerIn (Deutschland, Österreich, Schweiz)

Deutsch Nachweis durch Abitur oder Hochschulzeugnis (bei Einschreibung)oder sonstige Sprache Zertifikat vorweisen

 

Sonstige Sprache (z.B. Englisch usw.): Zertifikat vorweisen

UngarIn

Deutsch auf Niveau C1 (bei den Aufnahmekriterien geregelt)

Sonstige Sprache: Zertifikat vorweisen

Sonstige (Rumänien, Slowakei, Weißrussland, …)

Deutsch auf Niveau C1 (bei den Aufnahmekriterien geregelt)

Eigene Muttersprache Nachweis durch Abitur oder Hochschulzeugnis (bei Einschreibung)oder sonstige Sprache Zertifikat vorweisen

 

4. Weitere Informationen: Studienreferat (Veronika Gerencsér, Krisztina Gyöngyössy )

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