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PrüfungsangelegenheitenPrüfungsangelegenheiten Allgemeine Informationen zum Prüfungssystem an der AUB Prüfungsarten Art und Anzahl der Prüfungen werden für jede Lehrveranstaltung vom Veranstaltungsleiter im Kursraster festgelegt und mit dem Studienplan bekannt gegeben. Hierbei kommen folgende Prüfungsarten in Frage: schriftliche und mündliche Prüfung, Klausur oder Hausarbeit, bzw. eine Kombination dieser Prüfungsarten. Für die Beurteilung der Prüfungsleistungen gilt folgende Notenskala: sehr gut (5), gut (4), befriedigend (3), ausreichend (2), ungenügend (1). Vorgehen beim Nachholen einer Prüfung Nach nicht bestandener Prüfung hat der Studierende ein Anrecht auf bis zu zwei Nachprüfungen. Der Leistungsnachweis im Seminar (Seminararbeit) kann auch zweimal wiederholt werden. Der Student ist berechtigt, zwei Notenverbesserungsversuche abzulegen. Die nicht bestandenen Prüfungen und jeder Notenverbesserungsversuch sind im Studienbuch zu dokumentieren. Es gilt jeweils die letzte Note. Die Regelungen für Prüfungen und Leistungsnachweise sind im § 7 der Studien- und Prüfungsordnung der Andrássy Universität Budapest festgelegt. Prüfungsanmeldung Bitte beachten Sie, dass Sie sich laut Studien- und Prüfungsordnung zu Ihren Prüfungen anmelden müssen. „§ 7. Prüfung und Leistungsnachweise (4) Der Studierende ist verpflichtet, sich beim jeweiligen Kursleiter zu den studienbegleitenden Prüfungen anzumelden. Unterlässt der Student die Anmeldung während der Prüfungszeit, so wird der Kurs aus dem Studienbuch gestrichen. Tritt er nach Anmeldung ohne triftigen Grund nicht an oder meldet er sich nicht spätestens 7 Tage vor Prüfungsbeginn ab, so gilt die jeweilige Prüfung als nicht bestanden. Im Studienbuch wird der Nichtantritt als solcher vermerkt.” Funktion und Handhabung des Studienbuches Das Studienbuch dient zur Dokumentation der belegten Lehrveranstaltungen und der dort erbrachten Leistungsnachweise. Erkennt die Kredittransferkommission (KTK) die Leistungen aus vorherigen Studien an, wird diese Entscheidung (Beschluss Nr. von KTK) vom Studienreferat in das Studienbuch eingetragen. Die Studierenden holen das Studienbuch am Anfang der Prüfungszeit im Studienreferat ab, wo sie es auch am Ende der Prüfungszeit wieder abgeben. Die Studierenden sind verpflichtet, das Studienbuch bei allen mündlichen Prüfungen vorzulegen und die Dozenten die Ergebnisse eintragen zu lassen. Auch die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen sollen die Studierende auch vom jeweiligen Dozenten eintragen lassen. Falls ein Professor/Gastprofessor nicht erreichbar ist, ist der Dekan berechtigt, die Note im Studienbuch festhalten. Der Verlust des Studienbuches muss dem Studienreferat unverzüglich mitgeteilt werden! |
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